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Radio Bremen wehrt sich

Rundfunkrat gegen Bürgerschaftsgesetz. Auch gegenüber dem Finanzamt bleibt der Sender hart

Mit nur fünf Gegenstimmen (von Vertretern der großen Koalition) verabschiedete der Rundfunkrat eine Resolution gegen Form und Inhalt des neuen Radio Bremen-Gesetzes. Besonders in der Kritik: Wahlwerbung und der Ausschluss der Journalistenverbände aus dem Rundfunkrat (siehe taz von gestern). Die Abgeordneten sind aufgefordert, ihr Gesetz in Hinblick „noch einmal zu bedenken und gegebenenfalls zu revidieren“.

Ein weiteres wichtiges Thema war die bekannt gewordene Steuernachforderung an den Sender von 25,3 Millionen Mark – die keinesfalls akzeptiert werden soll. Die Argumentation: Eine größere Steuerbelastung seit 1995 hätte im selben Zeitraum durch entsprechende Gebührenerhöhungen (um etwa fünf Prozent) ausgeglichen werden müssen. Letztendlich würde es sich also um einen Finanztransfer von einer Staatskasse in die andere handeln – die Belastung des Senders als zwischen geschaltete Zahlstelle sei also absurd. Intendant Heinz Glässgen kündigte an, gegebenenfalls zu klagen. Aber: „Bevor wir vor das Finanzgericht gehen, werden wir viele Gespräche führen.“

In der Tat bietet es sich an, zunächst den Ausgang des vom Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg (ORB) angestrengten Verfahrens abzuwarten – dem waren ebenfalls Nachforderungen in Millionenhöhe ins Haus geflattert. Henning Bleyl

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