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Definition der Integration

Einschluss aller EinwohnerInnen

Zwar streitet sich auch die Wissenschaft stets, wie ein Begriff zu definieren ist – Konsens ist jedoch, dass er definiert werden muss, bevor damit gearbeitet werden kann. Für Integration schlägt Dietrich Thränhardt, Professor für Politikwissenschaft an der Uni Münster, folgende Definition vor:

Integration ist ein Zustand, in dem alle Einwohner in das ökonomische, soziale, kulturelle und politische System eingeschlossen sind, und zwar als „Teilnehmer, Akteure und Konsumenten“.

Erhebt eine Gesellschaft wie die deutsche dann noch den Anspruch, freiheitlich-pluralistisch zu sein, müssen die Individuen „frei Gruppen bilden können“. Einwanderer müssen demnach das Recht haben, sich bestehenden Gruppen wie Parteien oder Gewerkschaften anzuschließen. Sie müssen aber auch neue Gruppen oder auch Subkulturen bilden dürfen, „die den Pluralismus erweitern“ – ein Beispiel wäre der Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg (Schura). Von Einwanderern darf also keine stärkere Anpassung erwartet werden als von Einheimischen.

Voraussetzung für Integration ist außerdem, dass alle Gruppen gleiche Rechte und gleiche Zugänge zu Ressourcen haben. Auch öffentliche Leistungen an Individuen müssen für alle zugänglich sein.

Integration bedeutet nach dieser Definition nicht „Zwangsmission“, sondern die Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme an der Gesellschaft, „einschließlich der Förderung schwacher Gruppen“. hedi

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