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Patienten getäuscht?

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen vier Zahnärzte wegen Betrugsverdachts: Sie sollen Patienten Kassenleistungen verweigert haben, um privat abrechnen zu können

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN) hat der Staatsanwaltschaft Oldenburg „Überreaktion“ und „ungerechtfertigte Kriminalisierung“ bei der Durchsuchung von Arztpraxen und -wohnungen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft wies die Vorwürfe gestern als unbegründet zurück. Sie ermittelt wegen Betrugsverdachts gegen vier Zahnärzte in den Kreisen Cloppenburg und Vechta. Die Durchsuchungen fanden am vergangenen Donnerstag statt.

Laut Staatsanwaltschaft gibt es einen Anfangsverdacht, dass Zahnärzte Patientendaten ausgetauscht haben, um Behandlungen privat statt über die Kassen abrechnen zu können. Laut KZVN hätten die Mediziner dagegen lediglich verhindern wollen, dass Patienten mit einem so genannten Doktorhopping mehrere Ärzte aufsuchten, um eine für sie günstige Diagnose zu erhalten. Man habe die betroffenen Patienten außerdem vor unnötigem Röntgen schützen wollen. Die Ärztevereinigung räumte in einer Stellungnahme jedoch ein, dass der Austausch von Patientendaten „umstritten“ sei. Man habe wegen der damit verfolgten Absichten jedoch „Verständnis“ für die Kollegen. Nach den Angaben der KZVN heißt es im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Oldenburg, die Ärzte seien „verdächtig, potenziellen Kassenpatienten nach gemeinsamer Absprache die kassenärztliche Behandlung vorenthalten zu haben, um privatärztlich abrechnen zu können“. In einer der durchsuchten Wohnungen sei dabei Material sichergestellt worden, das Anhaltspunkte für eine „überörtliche Zusammenarbeit“ von Ärzten enthalte. dpa

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