Pfahls wird Präzedenzfall

Landgericht Augsburg lässt erstmals eine Anklage gegen Untergetauchten zu. Verjährungsfrist damit verlängert

MÜNCHEN taz ■ Die Zielfahnder des Bundeskriminalamts haben weitere fünf Jahre Zeit gewonnen, um den untergetauchten Ex-Verteidigungsstaatssekretär Holger Pfahls zu fassen. Bislang drohten die ihm vorgeworfene Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung unbestraft zu verjähren. Um dies zu verhindern, schuf das Landgericht Augsburg gestern einen Präzedenzfall. Es ließ erstmals eine Anklage gegen jemanden zu, der spurlos verschwunden ist. Dadurch verlängert sich die Verjährungsfrist im Fall Pfahls um fünf Jahre.

Der einstige CSU-Politiker ließ sich laut Anklage Anfang der Neunzigerjahre als beamteter Staatssekretär von Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber mit knapp zwei Millionen Euro bestechen. Dafür soll er Saudi-Arabien während des Golfkrieges 36 Bundeswehr-Spürpanzer bereitgestellt haben.

Normalerweise lassen Gerichte eine Anklage nur zu, wenn sie dem Beschuldigten zugestellt werden kann. Der Vorsitzende Richter des Landgerichts, Maximilian Hofmeister, sagte der taz, bei Pfahls habe man eine Ausnahme gemacht, damit er durch seine Flucht nicht besser gestellt werde. Mit Pfahls fahndet das BKA erstmals nach einem Exmitglied der Bundesregierung.

OLIVER HINZ