Nachgefragt: Ist der Kanzlerbrief bares Geld wert, Herr Kröning?
Eichel plant bisher ohne Bremen
Der CDU-Vorsitzende Bernd Neumann will in einer Anfrage von der Bundesregierung wissen, ob sie zu der Zusage aus dem Kanzlerbrief steht, Bremens Steuer-Mindereinnahmen durch die rot-grüne Steuerreform auszugleichen. Bremen rechnet schon mit einer Milliarde Euro bis zum Jahre 2005. Wir fragten Volker Kröning, SPD-Bundestagsabgeordneter und Haushaltsausschuss-Mitglied.
taz: Warum haben Sie diese Anfrage nicht gemeinsam mit Neumann eingebracht?
Volker Kröning: Ich bin von dieser Anfrage der Sache nach überrascht gewesen, weil es um eine Maßnahme für die Zeit ab 2005 geht. Die CDU fühlte sich offenbar politisch gereizt, als der Bundeskanzler eine sehr erfolgreiche Veranstaltung in Bremen hatte.
Warum nicht nach 2005 fragen? Ist Schröder dann nicht mehr zuständig?
Wenn Neumann dies erwarten würde, dann hätte er den Schröder-Brief dem Bremen-Gast Edmund Stoiber zur Gegenzeichnung vorlegen müssen. Dieses Thema jetzt in einem Bundestagswahlkampf zu präsentieren, ist schwer verständlich. Es wird seit längerem gesagt, dass Bremen absehbar seine Haushaltsnotlage 2004/2005 nicht überwunden hat und weiterhin die Hilfe des Bundes braucht.
Der Hintergrund von Neumanns Frage ist, dass Bremen in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2005 mit Einnahmen auf Grundlage des Kanzlerbriefes rechnet. Der Bundesfinanzminister Hans Eichel hat dafür aber keine Ausgaben eingeplant.
Das ist richtig. Der Haushaltsentwurf 2003 und der Finanzplan 2006 des Bundes liegen vor.
Hat Schröder den Brief Hans Eichel nicht gezeigt?
Der Brief ist mit dem Bundesfinanzminister abgestimmt worden, bevor er an die beiden Bremer Bürgermeister ging. Man darf aber dabei nicht verkennen, dass der Brief des Bundeskanzlers ein politisches Versprechen ist und keine Rechtsgrundlage.
Nur ein politischer Brief?
Wenn man dieses politische Versprechen einlösen will – und darauf setzt Bremen schon bei der Finanzierung seiner Ausgaben in 2002/2003 –, dann muss man beim Bund antreten.
Darf Bremen mit Hinweis auf diese Zusage nicht mit Einnahmen rechnen?
Das müssen Senat und Bürgerschaft entscheiden. Ich will nur auf Folgendes hinweisen: Dieser Brief datiert aus dem Jahre 2000. Im Jahre 2001 ist die Bund-Länder-Finanzreform für die Jahre 2005 bis 2019 beschlossen worden. Da ist kein Antrag von Bremer Seite gestellt worden. Bremen müsste einen Antrag stellen, die Haushaltsnotlagenhilfe zu verlängern. Nach dem neuen Recht ist laut Maßstäbegesetz eine solche Verlängerung gesetzlich zu regeln und nicht bilateral vertraglich zwischen dem Bund und Bremen.
Das heißt: Der Kanzlerbrief ist bisher für Eichel kein Grund, in den Etat 2005 Gelder für Bremen einzustellen?
Exakt. Fragen: K.W.
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