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Freudloser Sieg für Indymedia

ZÜRICH taz ■ Die Schweizer Justiz hat eine Klage gegen den unabhängigen linken Mediendienst Indymedia eingestellt. Zwei Verantwortliche waren von der antifaschistischen Schweizer Initiative „Aktion Kinder des Holocaust“ wegen Verletzung des Schweizer Antirassismusgesetzes angezeigt worden. Damit wurde erstmals strafrechtlich gegen Texte und Stellungnahmen zum Nahostkonflikt vorgegangen, die nach Meinung des Klägers die Grenze zum Antisemitismus überschritten hatten. Die Züricher Bezirksanwaltschaft sah in den die israelische Besatzungspolitik kritisierenden Beiträgen allerdings keine Verunglimpfung der jüdischen Bevölkerung. Bei Indymedia-Schweiz stößt der Gerichtserfolg nur auf verhaltene Freude. „Verfahren eingestellt, Scherbenhaufen bleibt“, heißt es dort. Der Grund für die gedrückte Stimmung liegt auch in der Debattierunlust. So heißt es in einer Indymedia-Erklärung: „Diskussionen über eine differenzierte Haltung zu Zensurmaßnahmen und Machtmissbrauch wurden nicht geführt.“ PN

Hintergrund zum Streit: www.indymedia.ch, www.akdh.ch

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