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Handy wechseln mit Gebühr

Ab dem ersten November kann bei einem Wechsel des Mobilfunkanbieters die bisherige Telefonnummer mitgenommen werden – so eine Anordnung der Regulierungsbehörde. Die Anbieter wollen sich den Neuanfang teuer bezahlen lassen

von SUSANNE AMANN

Was im Festnetz schon lange zum Alltag gehört, trifft jetzt auch die Mobilfunkanbieter: Der Wettbewerb wird sich bei den Handyverkäufern deutlich verschärfen. Denn ab dem ersten November tritt eine Verordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Kraft, nach der die Kunden auch bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter ihre bisherige Rufnummer behalten können. In der Vergangenheit hatte der Verlust der Rufnummer immer wieder viele Mobilfunkkunden von einem Wechsel abgehalten. Mit der so genannten Mobile Number Portability (MNP), auch Rufnummernmitnahme genannt, setzt die Regulierungsbehörde einen EU-Beschluss um, der in anderen EU-Ländern wie England, den Niederlanden oder Spanien schon in Kraft ist. Danach können Kunden in Zukunft vier Monate vor und bis zu 31 Tage nach Ablauf ihres alten Vertrages einen neuen Anbieter suchen und bei diesem für den neuen Vertrag die so genannte Portierung ihrer alten Nummer beantragen. Auch Fax- und Datennummern oder etwa die Nummer der Mailbox lassen sich künftig übernehmen.

Die Umstellung soll dank einer zentralen Datenbank, in der alle Informationen von alten und neuen Anbietern zusammenlaufen, in der Regel nur wenige Stunden dauern und die Erreichbarkeit höchstens in der Nacht zwischen 0 und 6 Uhr des Umstellungstages beeinträchtigen.

Dass die Mobilfunkanbieter aber trotz der Neuordnung nicht vorhaben, ihre Kunden widerstandslos wechseln zu lassen, wurde in den letzten Tagen schnell klar. 24,95 Euro pro Mobilfunknummer will etwa die Telekom-Tochter T-Mobile, mit 23,3 Millionen Kunden und über 40 Prozent Marktanteil Marktführer, von ihren Kunden bei einem Wechsel haben. Und auch Vodafone, mit 21,3 Millionen Kunden zweitgrößter Anbieter, rechnet mit einer Gebühr zwischen 20 und 30 Euro. Und selbst die zwei „Kleinen“ der Branche, E-Plus und O2, haben inzwischen eine Gebühr von 25 beziehungsweise 22,50 Euro angekündigt – dabei hatten sie sich im Vorfeld für Kosten zwischen 5 und 10 Euro ausgesprochen.

„Das überrascht mich doch ziemlich“, sagt denn auch Michael Bobrowski von der Bundesverbraucherzentrale. Diese Gebühren förderten den gewollten Wettbewerb nicht. Ob die angegebenen Gebühren auch wirklich den anfallenden Kosten bei einem Nummernwechsel entsprechen, bleibt nach Ansicht des Verbraucherschützers deshalb zu prüfen. „Dass sich E-Plus und O2 aber im Vorfeld für deutlich niedrigere Gebühren ausgesprochen haben, jetzt aber fast exakt die gleichen Preise erheben wollen, das riecht doch schon fast nach Absprache“, so Bobrowski.

Die Regulierungsbehörde hält sich im Streit um die Wechselgebühren bisher zurück und macht wenig Anstalten, sich für die Verbraucher einzusetzen. Obwohl sie nach eigener Aussage genau dann zuständig wäre, „wenn die Wechselgebühr nicht durch die einmaligen Kosten begründet wäre und der Verdacht auf einen Missbrauch erhoben würde“.

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