gebühren über gebühren

Wegweiser durchs Bezahlstudium

Für ein Studium Gebühren zu verlangen, ist hoch umstritten. Deutsche Bildungspolitiker versuchen daher auf allerlei Schleichwegen ans Geld der Studis zu kommen.

Von allen Studierenden in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen werden Rückmeldegebühren in Höhe von rund 50 Euro pro Semester verlangt. Über eine bereits gerichtlich ausgesetzte Regelung in Baden-Württemberg berät das Bundesverfassungsgericht (siehe Text).

Für die Kosten der Lehre und die Verwaltung der Hochschule Studiengebühren zu verlangen, ist derzeit nicht erlaubt. So will es seit August das Hochschulrahmengesetz. Mehrere Länder, darunter Baden-Württemberg und Bayern, haben dagegen Verfassungsklagen angekündigt – sie sehen ihre Länderrechte verletzt. Noch ist in Karlsruhe kein Antrag auf Normenkontrolle eingegangen. Die Klagewilligen planen nach eigenen Angaben gar keine Gebühren – sie wehrten sich nur gegen „Denkverbote“.

Allerdings werden in Baden-Württemberg und Niedersachsen Langstudierer mit 511 respektive 551 Euro pro Semester zur Kasse gebeten. Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und das Saarland planen ähnliche Regelungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Sommer 2001 Langzeitstudiengebühren ab dem 14. Semester für zulässig erklärt. Gegen dieses Urteil wurde umgehend Verfassungsbeschwerde eingelegt. Karlsruhe will in den kommenden Monaten entscheiden. CHR