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Elternwille reicht nicht mehr

Neues Schulgesetz: Über die Schulkarriere sollen die Noten entscheiden

Bisher war es allein der Entscheidung der Eltern überlassen, ob ein Kind zur Haupt-, Realschule oder in eine Gymnasial-Klasse geht. Die Senat hat gestern einem Entwurf zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes zugestimmt, durch die der Übergang in weiterführende Schularten neu geregelt werden soll.

Denn Erziehungsberechtigte konnten sich bisher über die Empfehlung der Schule hinwegsetzen. Dadurch wurden Schüler immer wieder überfordert, die Situation belastete zudem die ersten beiden Klassenstufen der weiterführenden Schulen. Das System „Elternwille“ wurde so weit gedehnt, dass zum Beispiel das Alte Gymnasium nicht nachfragen durfte, ob die Schüler, die zum „Schnellläufer“-Curriculum angemeldet wurden (Abitur nach 12 Schuljahren), überhaupt eine Gymnasial-Empfehlung der Grundschule hatten. Diese Absurdität bleibt erhalten, für den Übergang nach der 6. Klasse wird das Verfahren aber geändert. Wenn da künftig der Wunsch der Eltern von der Empfehlung der Schule, die auf der Basis des Notenbildes abgegeben wird, abweicht, müssen die Schüler eine Prüfung absolvieren. Das Ergebnis dieser Prüfung soll dann über den weiteren Bildungsgang entscheiden.

Am Ende der Jahrgangsstufe 5 soll es zudem von den Lehrern eine erste Einschätzung über die voraussichtlich für ihr Kind geeignete weiterführende Schulart geben. K.W.

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