: anonymer unfallschutz für haushaltshilfen
Absicherung für illegal Beschäftigte möglich
Wer in Deutschland arbeitet, hat Anspruch auf Lohn – unabhängig von Aufenthaltsstatus, Arbeitserlaubnis oder schriftlichem Arbeitsvertrag. Dieser Anspruch ist gerichtlich durchsetzbar. Praktisch ist es schwierig, ein Arbeitsverhätnis nachzuweisen, das illegal war und über das es entsprechend wenig Indizien und Zeugen gibt.
Gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gibt es auch für illegal beschäftigte Haushaltshilfen. Der Arbeitgeber muss dazu der Unfallkasse mitteilen, dass er eine Haushaltshilfe beschäftigt. Registriert wird sein Name. Den Name der Haushaltshilfe erfährt die Kasse zunächst nicht. Wenn es zum Unfall kommt, gehen Rechnungen für Arzt, Krankenhausaufenthalt, Medikament, Pflege, Lohnfortzahlung oder Rente zwar mit dem Namen an die Kasse. Diese gibt ihn aber nicht an Dritte weiter. Die Versicherung kostet den Arbeitgeber 90 Euro im Jahr. Info: Bundesverband der Unfallkassen, Fockensteinstr. 1, 81539 München. HH
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