Mäurer lernt Benehmen

Parlament darf nun doch schon bei der Auswahl des Datenschutzbeauftragten mitmischen, nicht nur die Wahl des Senats zur Kenntnis nehmen

Einigung in letzter Sekunde: Die Novellierung des Bremischen Datenschutzgesetzes scheint perfekt. Bisher hakte es an der Frage, wer den Datenschutzbeauftragten des Landes aussucht. Justiz-Staatsrat Ulrich Mäurer hatte ursprünglich einem Kompromiss mit der Großen Koalition zugestimmt, nach dem der Datenschutzausschuss „beteiligt“ werden sollte, es sich dann aber wegen „verfassungsrechtlicher Bedenken“ über Nacht anders überlegt. Mit dem Zusatz „im Wege der Unterrichtung“ wollte er sicherstellen, dass die Parlamentarier nicht mitreden.

Nun sieht alles wieder anders aus. Mäurer zog seine Bedenken zurück und stimmte sogar der weitest gehenden Mitbestimmungsklausel zu: „Im Benehmen“ mit dem Ausschuss soll der Datenschutzbeauftragte nun ausgesucht werden. Damit ist gewährleistet, dass der Senat nicht einen Kandidaten auswählt, der dann hinterher bei der Wahl durch die Bürgerschaft durchfällt. „Das freut uns“, sagt die Grüne Anja Stahmann, „denn das ist die Formulierung, die wir vor einer Woche vergeblich gefordert haben.“ Damit sei verhindert worden, dass der Ausschuss den Kandidaten nur noch abnickt. Und auch die Ausschuss-Vorsitzende Gisela Schwarz (SPD) ist zufrieden: „Jetzt wird es ein richtig gutes Gesetz.“ jank