Zeitungsfusion verboten

Bundeskartellamt verbietet Holtzbrinck als Eigner des „Tagesspiegels“ die Übernahme der „Berliner Zeitung“

BONN dpa ■ Der Holtzbrinck-Verlag darf die Berliner Zeitung nicht übernehmen. Das entschied das Bundeskartellamt gestern. Da der Stuttgarter Verlagsgruppe bereits der Tagesspiegel gehöre, entstünde eine marktbeherrschende Stellung auf dem Lesermarkt bei regionalen Abo-Zeitungen in Berlin. Holtzbrinck kann die Entscheidung noch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anfechten.

Das Veto des Kartellamts betrifft die gesamten Übernahmepläne von Holtzbrinck für die Berliner Verlag GmbH & Co. Auch bei den Stadtillustrierten – Tip gehört dem Berliner Verlag und Zitty Holtzbrinck – hätte die Fusion zu einer marktbeherrschenden Stellung geführt, teilte das Kartellamt mit. Die Unternehmen hätten nach der Abmahnung im November lediglich angeboten, die Stadtillustrierten zu veräußern, begründete Kartellamtspräsident Ulf Böge die Entscheidung. Eine Freigabe sei daher ausgeschlossen.