: einstweilige verfügung
Der Tag der Weißen
Aus gegebenem Anlass sei auch an dieser Stelle nochmals nachdrücklich darauf hingewiesen, dass am 18. Dezember 2002 folgende Verbote, Gebote und dringende Empfehlungen gelten:
– Es ist nicht nur ausnahmslos verboten, außerhalb des Estadio Santiago Bernabeu irgendwo auf der Welt gegen einen Fußball zu treten, vielmehr gilt für 24 Stunden bindend: Don’t even think about it!
– Das Tragen weißer Oberbekleidung ist nur Notärzten im Dienst erlaubt. Das Tragen weißer Socken oder Strümpfe kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
– Der Verzehr von Weißbrot, Weißwürsten und Weißkohl bedarf ebenso wie der Genuss von Weißbier, Weißwein (hier insbesondere Weißherbst) oder Weißdornsaft ärztlicher Ausnahmegenehmigungen.
– Malerarbeiten sind nur in bunten oder gedeckten Farben zulässig.
– Die Ausstrahlung von Schwarzweißfilmen sowie von Spielfilmen mit Johnny Weissmüller ist weltweit untersagt.
– Ein Auftritts- und Interviewverbot wird für Jens Weißflog und Jack White ausgesprochen, ebenso für die Schauspielerinnen Heidelinde Weis und Eleonore Weißgerber.
– Weißbüscheläffchen, Weißfische, Weißschwanzgnus, weiße Ameisen, weiße Elstern sind in Käfigen zu halten und Zoobesuchern nicht zur Besichtigung zugänglich zu machen.
– Dem Ehepaar Christo wird es zur Auflage gemacht, das Weiße Haus in Washington mit bunten Tüchern ihrer Wahl vollständig zu verhängen.
Aus: Der tödliche Paß, Zeitschrift zur näheren Betrachtung des Fußballspiels
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