■ Arbeitsrecht: Stoppuhren o.k.
Kassel (dpa) – Die Stoppuhr am Arbeitsplatz ist keine „technische Einrichtung zur Überwachung der Arbeitnehmer“. Der Betriebsrat hat deshalb kein Mitbestimmungsrecht, wenn Fachleute für Arbeitsorganisation die Zeiten für einzelne Arbeitsschritte stoppen und in sogenannte REFA-Zeitaufnahmebögen eintragen. Das hat das Kasseler Bundesarbeitsgericht am Dienstag entschieden (Az.: 1 ABR 20/94). Foto: Frank Rogner/Netzhaut
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen