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Arbeitsmarktpolitischer Erfolg der SPDMindestlohn für Müllwerker

Der Tarifausschuss beschließt Lohnuntergrenzen für 170.000 Beschäftigte in drei Branchen, darunter die Großwäschereien. Keine Einigung gibt es für das Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Bekommt in Zukunft mindestens acht Euro pro Stunde: Müllmann. Bild: ap

BERLIN taz | In drei weiteren Branchen wird es künftig flächendeckende Mindestlöhne geben. Darauf einigte sich am Montag der paritätisch von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern besetzte Tarifausschuss, der beim Bundesarbeitsministerium angesiedelt ist. So werden künftig in der Abfallwirtschaft 8,02 Euro Stundenlohn gezahlt, für einfache Tätigkeiten in speziellen Bergbauarbeiten 11,17 Euro, Facharbeiter dieser Branche erhalten 12,41 Euro. In industriellen Großwäschereien soll es ein monatliches Mindestentgelt von 1.480,74 Euro (West) und 1.393,74 Euro (Ost) geben. Die neuen Mindestlöhne betreffen rund 170.000 Beschäftigte und gelten auch für nicht tarifgebundene Unternehmen.

Mit der Einigung werden zum ersten Mal Mindestlöhne nach dem neugefassten Entsendegesetz vereinbart. Dafür hatten die Tarifpartner der Branchen im Vorfeld Mindestlohn-Tarifverträge abgeschlossen und den Antrag beim Arbeitsministerium gestellt, diese für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Voraussetzung dafür: Der mit sechs Personen besetzte Tarifausschuss musste diesem Antrag mehrheitlich zustimmen. Erst danach kann Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) den Mindestlohn per Rechtsverordnung anordnen.

Das wird allerdings nur für drei der fünf Anträge geschehen, über die der Ausschuss am Montag beraten hat. Keine Einigung erzielten die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter für die Weiterbildungsbranche und das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Im ersten Fall sträubten sich die Arbeitgeber gegen den Mindestlohnantrag, im zweiten versagten die Gewerkschafter ihre Zusage zu einem Tariflohn, den die christliche Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) für die Branche ausgehandelt hatte. "Mit uns sind Hungerlöhne von 6 Euro nicht zu machen", so DGB-Bundesvorstandsmitglied Claus Matecki. Der DGB will für die Branche einen Mindestlohn von 8,32 Euro durchsetzen. Scholz kann nun das Kabinett beauftragen, für die beiden Branchen ohne Mindestlohneinigung eine Verordnung zu erlassen.

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4 Kommentare

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  • TL
    Tom L.

    Diese Salamitaktik ist unmöglich. In Deutschland gibt es 8 Millionen prekär Beschäftigte. 6,5 Millionen davon arbeiten zu Niedriglöhnen. Viele davon auch unter 5 Euro. Es wird endlich Zeit einen allgemeinen Mindestlohn einzuführen. 170.000 Menschen sind zu wenig bei 6,5 Millionen. Dieser Skandal moderner Sklavenarbeit in Deutschland muss aufhören.

  • VR
    Volker Rockel

    Was hilft einem Vollzeitbeschäftigten in einer Großwäscherei ein Mindestlohn von 6,36 Euro? Das sind bei durchschnittlich 166 Arbeitsstunden monatlich 1.055 Euro Brutto im Monat.

     

    Unter Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung bleiben letztendlich nur 822 Euro Netto monatlich übrig!

     

    Damit liegen diese ArbeitnehmerInnen mit ihrem verfügbaren Einkommen noch unter der Armutsschwelle (nach SOEP)!

     

     

    Die ArbeitnehmerInnen die einen Mindestlohn in der unangemessenen Höhe von 6,36 Euro brutto erhalten, werden damit zwangläufig mit Renteneintritt auch auf soziale Transfers angewiesen sein.

     

    Eine Entlohnung auf diesem Mindestlohn-Niveau schafft nach (optimistisch geschätzten) 45 Beitragsjahren einen Rentenanspruch der vergleichsweise gerade mal bei rund 500 Euro monatlich liegt! Wohlgemerkt, vor Abzug der Beiträge zur Kranken- Pflegeversicherung!

     

    Ein Mindestlohn in der Höhe von 7,51 Euro brutto (West) und 6,31 Euro brutto (Ost) lädt ja die Arbeitgeberseite geradezu ein, auch für andere Branche Mindestlöhne zu fordern, die vollzeitbeschäftigten ArbeitnehmerInnen noch nicht einmal ein verfügbares Einkommen oberhalb der Armutsschwelle erlauben! Von den Konsequenzen die daraus entstehen, dass eine Familie von diesem Arbeitseinkommen leben soll, mal ganz abgesehen!

     

     

    Wer eine derartige Mindestlohnhöhe in diesem Land als Erfolg feiert, der muss sich fragen lassen welches Grundverständnis er von einem gerechten Lohn hat und wie er verantworten kann, dass Menschen im Alter der Altersarmut ausgeliefert werden.

     

     

    Es ist beschämend!

  • TL
    Tom L.

    Diese Salamitaktik ist unmöglich. In Deutschland gibt es 8 Millionen prekär Beschäftigte. 6,5 Millionen davon arbeiten zu Niedriglöhnen. Viele davon auch unter 5 Euro. Es wird endlich Zeit einen allgemeinen Mindestlohn einzuführen. 170.000 Menschen sind zu wenig bei 6,5 Millionen. Dieser Skandal moderner Sklavenarbeit in Deutschland muss aufhören.

  • VR
    Volker Rockel

    Was hilft einem Vollzeitbeschäftigten in einer Großwäscherei ein Mindestlohn von 6,36 Euro? Das sind bei durchschnittlich 166 Arbeitsstunden monatlich 1.055 Euro Brutto im Monat.

     

    Unter Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung bleiben letztendlich nur 822 Euro Netto monatlich übrig!

     

    Damit liegen diese ArbeitnehmerInnen mit ihrem verfügbaren Einkommen noch unter der Armutsschwelle (nach SOEP)!

     

     

    Die ArbeitnehmerInnen die einen Mindestlohn in der unangemessenen Höhe von 6,36 Euro brutto erhalten, werden damit zwangläufig mit Renteneintritt auch auf soziale Transfers angewiesen sein.

     

    Eine Entlohnung auf diesem Mindestlohn-Niveau schafft nach (optimistisch geschätzten) 45 Beitragsjahren einen Rentenanspruch der vergleichsweise gerade mal bei rund 500 Euro monatlich liegt! Wohlgemerkt, vor Abzug der Beiträge zur Kranken- Pflegeversicherung!

     

    Ein Mindestlohn in der Höhe von 7,51 Euro brutto (West) und 6,31 Euro brutto (Ost) lädt ja die Arbeitgeberseite geradezu ein, auch für andere Branche Mindestlöhne zu fordern, die vollzeitbeschäftigten ArbeitnehmerInnen noch nicht einmal ein verfügbares Einkommen oberhalb der Armutsschwelle erlauben! Von den Konsequenzen die daraus entstehen, dass eine Familie von diesem Arbeitseinkommen leben soll, mal ganz abgesehen!

     

     

    Wer eine derartige Mindestlohnhöhe in diesem Land als Erfolg feiert, der muss sich fragen lassen welches Grundverständnis er von einem gerechten Lohn hat und wie er verantworten kann, dass Menschen im Alter der Altersarmut ausgeliefert werden.

     

     

    Es ist beschämend!