■ Arbeitsleben: Betriebsbesetzungen sind unzulässig
Düsseldorf (dpa) – Betriebsbesetzungen bei Streiks sind nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts (LAA) Düsseldorf unzulässig. Allerdings muß der Arbeitgeber ausdrücklich zum Verlassen des Betriebes auffordern. Das Gericht zog mit dem gestern veröffentlichten Urteil einen juristischen Schlußstrich unter den Druckerstreik 1992. Es machte deutlich, daß nach einer Aufforderung der Arbeitgeber zum Verlassen des Betriebs der „Tatbestand des Hausfriedensbruchs“ erfüllt sei. Eine Einschränkung des Hausrechts lasse sich aus dem Grundsatz der Kampfparität nicht herleiten.
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