Arbeitskampf bei der Bahn: Schnell wieder an den Tisch zurück
Die Deutsche Bahn lädt die Gewerkschaft der Lokführer zu neuen Verhandlungen ein. Bereits am Montagmittag will man sich wieder treffen.
afp | Die Deutsche Bahn (DB) hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) für Montag zu neuen Tarifverhandlungen eingeladen. Grundlage soll der Vorschlag der beiden Moderatoren zur Arbeitszeitverkürzung sein, den diese in der vergangene Woche gescheiterten Verhandlungsrunde vorgelegt hatten, wie die Bahn am Freitag mitteilte. Bahn-Personalvorstand Martin Seiler richtete den Vorschlag in einer Mail an den GDL-Vorsitzenden Claus Weselsky.
In dem Schreiben schlägt der Bahn-Personalvorstand vor, die Verhandlungen am Montag um 13.00 Uhr in Berlin wieder aufzunehmen. Seiler betonte, die Bahn habe den Vorschlag der beiden Moderatoren, anders als von der GDL dargestellt, nicht abgelehnt. „Vielmehr hatten wir uns in Ihrer Anwesenheit und in Anwesenheit der Moderatoren unmittelbar am 26. Februar 2024 bereit erklärt, über unsere Schmerzgrenze hinaus zu gehen und auf der Grundlage des Gesamtvorschlags der Moderatoren die Verhandlungen zu Ende zu führen.“
Bei der Arbeitszeit angenähert
Die beiden Moderatoren – Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther und der ehemalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (beide CDU) – hatten unter anderem vorgeschlagen, die Wochenarbeitszeit ab 2026 auf 37 Stunden und ab 2028 weiter auf 36 Stunden zu verringern, jeweils bei vollem Lohnausgleich. Dies kommt der Kernforderung der GDL, einer schrittweisen Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich, sehr nahe.
GDL-Chef Weselsky hatte in einer Pressekonferenz am Montag zur Begründung des 35-Stunden-Streiks bei der Bahn diese Woche den Moderatorenvorschlag falsch dargestellt. Das trug ihm harte Kritik ein. Weselsky sprach von einem „Versehen“. Im Moderatorenvorschlag gebe es „eine ganze Reihe von Punkten, die für uns insgesamt nicht annehmbar waren“, sagte er. Es sei nicht nur um die Arbeitszeit gegangen, sondern unter anderem auch um die Laufzeit des Tarifvertrags.
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