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Arbeitskämpfe zulässig

Arbeitskämpfe im Berliner Einzelhandel zur Erzwingung eines Tarifvertrages über das Arbeitszeitende sind zulässig. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel (AZ: 1AZR 404/88 vom 27.Juni 89) und bestätigte damit gleichlautende Urteile der Berliner Vorinstanzen. Die Landesbezirksleitung Berlin der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV) hatte im Hinblick auf eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten dem Arbeitgeberverband schon Anfang 1986 den Entwurf eines Tarifvertrages „zur Sicherung humaner Arbeitsbedingungen im Berliner Einzelhandel“ vorgelegt. Damit sollte das Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit auf die gegenwärtig geltenden Ladenschlußzeiten festgeschrieben werden.