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Arbeitsgericht kippt TarifeinheitSieg der kleinen Gewerkschaften

Künftig können mehrere Tarifverträge im gleichen Unternehmen gelten. Arbeitgeber und DGB kritisieren den Richterspruch scharf. Mit dem Urteil ändert sich auch das Streikrecht.

Wer darf künftig alles für 30 Prozent mehr Lohn streiken? Hier wird der Bahn-Betrieb im Hamburger "Miniatur Wunderland" bestreikt. Bild: reuters

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat das jahrzehntelang geltende Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" aufgegeben. Künftig können also im gleichen Unternehmen mehrere Tarifverträge mit verschiedenen Gewerkschaften nebeneinander gelten. Dies nützt vor allem kleinen Gewerkschaften wie der Lokführer-Vereinigung GDL. Arbeitgeberverbände und DGB-Gewerkschaften kritisierten das Urteil scharf.

Tarifeinheit bedeutet, dass es in einem Betrieb nur einen maßgeblichen Tarifvertrag geben kann. Gelten soll jeweils der Vertrag, der dem Betrieb sein "Gepräge" gibt. Faktisch schauten die Gerichte vor allem, welche Gewerkschaft im Konkurrenzfall die meisten Mitglieder im Betrieb organisiert hatte. Die Tarifeinheit wurde vom Bundesarbeitsgericht 1957 aus praktischen Gründen "erfunden", um das Tarifgeschehen übersichtlich zu halten.

Viele Arbeitsrechtler haben das Prinzip der Tarifeinheit schon lange kritisiert. Schließlich garantiert das Grundgesetz jedem Bürger, sich zur Gestaltung der Arbeitsbeziehungen mit anderen in einer Gewerkschaft zusammenzuschließen. Eine Bevorzugung der großen DGB-Gewerkschaften ist dort nicht vorgesehen.

Die Änderung der Rechtsprechung war abzusehen. Bereits im Januar hatte der 4. BAG-Senat die neue Linie angekündigt. Zuvor musste er jedoch den 10. BAG-Senat um Erlaubnis fragen, weil dieser noch 2006 an der Tarifeinheit festgehalten hatte. Gestern kam nun das grüne Licht vom 10. Senat. Damit hat die Tarifeinheit im Arbeitsrecht vorläufig ausgedient.

Die Richter begründen ihren Schritt mit dem Tarifvertragsgesetz. Dort sei die Tarifeinheit nicht vorgeschrieben und es gebe auch keine Lücke, die von der Rechtsprechung zu füllen wäre. Faktisch erklären sie damit ihre eigene über fünfzigjährige Rechtsprechung für falsch.

Im konkreten Fall hatte ein Arzt geklagt, der der Ärztegewerkschaft Marburger Bund angehört. Er forderte im Jahr 2005 Urlaubszuschläge ein, die ihm nach einem Tarifvertrag zustanden, den der Marburger Bund mit ausgehandelt hatte. Der Arbeitgeber hielt ihm entgegen, dass es inzwischen einen Tarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di gebe, der den Vertrag des Marburger Bundes verdränge. Nun gilt also für die im Marburger Bund organisierten Ärzte dessen Tarifvertrag weiter, während für die von Ver.di organisierten Krankenschwestern und -pfleger der Ver.di-Tarifvertrag Anwendung findet. Die nichtorganisierten Beschäftigen sind wie bisher auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen.

Auswirkungen hat die neue Linie auch auf das Streikrecht. So wurde zum Beispiel der GDL mehrfach von Gerichten das Recht abgesprochen, für einen eigenen Tarifvertrag zu streiken. Weil ein GDL-Tarifvertrag ohnehin vom Tarifvertrag der DGB-Gewerkschaft Transnet verdrängt würde, sei ein GDL-Streik schon im Ansatz rechtswidrig, hieß es. Beim letzten Arbeitskampf der Lokführer 2007 durfte die GDL am Ende dann aber doch für einen eigenen Tarifvertrag streiken, entschied damals das Landesarbeitsgericht Chemnitz. Erst müsse ja mal ein Tarifvertrag vorliegen, um zu sehen, ob er spezieller ist als ein anderer Vertrag. Solche Winkelzüge sind jetzt nicht mehr nötig, wenn das Prinzip der Tarifeinheit nicht mehr gilt.

Die DGB-Gewerkschaften fürchten aber, dass sich dann immer mehr besonders streikfähige Gruppen wie Lokführer, Piloten oder Ärzte aus der Tarifsolidarität verabschieden und ihre Streikmacht nur noch für eigene Interessen einsetzen. Und die Arbeitgeber argwöhnen, dass es ohne Tarifeinheit viel mehr Streiks gebe, weil ständig irgendein Tarifvertrag ausläuft und dann jede Kleingruppe für ihren jeweils neuen Vertrag kämpft.

Arbeitgeber und Gewerkschaften schlagen deshalb vor, das Prinzip der Tarifeinheit jetzt ausdrücklich im Gesetz festzuschreiben. Damit würde die neue Linie des BAG ausgehebelt. Es ist aber zweifelhaft, ob ein derartiges Gesetz verfassungskonform wäre. Inzwischen sagt sogar das Bundesarbeitsgericht, dass eine staatliche Pflicht zur Tarifeinheit gegen das Grundgesetz verstoße, weil es die Arbeit kleiner Gewerkschaften behindere.

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16 Kommentare

 / 
  • N
    Nordwind

    @Holländer

     

    Tja, mag ja alles sein. Die Schwächung der Gewerkschaften besteht aber doch in der Zerfaserung gesellschaftspolitischer Einflussmöglichkeiten.

     

    Und genau das ist seit jahrzehnten die Strategie neoliberaler Ideologen gegenüber den Gewerkschaften.

     

    Die gesellschaftliche Aufgabe von Gewerkschaften reduziert sich eben nicht auf das Aushandeln von Tarifverträgen.

     

    Zugegeben, auch so mancher Gewerkschafter muß das wieder lernen.

  • C
    Constantin

    Dieser Richterspruch war überfällig!

     

    Aufgrund der Tarifeinheit hinken die Lohnabschlüsse seit über 10 Jahren den Effektivitäts-Steigerungen der deutschen Industrie massiv hinterher.

     

    Dies hatte zur Folge das die deutschen Export-Überschüssen immer grösser wurden, was wiederum vor allem innerhalb der Euro-Zone immer grössere Ungleichgewichte verursacht hat (siehe PIGS Staaten-Problematik (Portugal, Irland, Griechenland, Spanien).

     

    Diese erhalten jetzt über einen Unterstützungsfond die Gelder, die eigentlich den deutschen Arbeitnehmer zugestanden hätten.

    Die deutschen Arbeitnehmer (=Steuerzahler) bezahlen jetzt eine höhere Zeche, da dieser Fond durch hauptsächlich deutsche Steuern finanziert werden muss....

     

    Deutschland AG lässt grüssen (warum ist dieser Begriff nur unter Ökonomen geläufig??)...die einen werden immer reicher, die anderen immer ärmer!!

  • E
    Eckernförder

    Gewerkschaften erfüllen im Kapitalismus eine Doppelfunktion: sie sind Gegenmacht zum Kapital im Interesse der Lohnabhängigen und Ordnungsfaktor zur Disziplinierung der Belegschaften zugleich. Wenn die DGB-Gewerkschaften nicht mehr in der Lage waren und sind, die ökonomischen Interessen ihrer Mitglieder wirksam durchzusetzen (wie in den vergangenen Jahren geschehen), muß sich niemand darüber wundern, daß einzelne Gruppen der Belegschaften über andere Formen der Interessensvertretung nachdenken. Das Urteil des BAG gießt einen Prozeß in Rechtsform, der real schon lange existiert. Möglicherweise wird dadurch eine Übergangsphase hin zu einer insgesamt schärferen Form der Klassenauseinandersetzung eingeleitet. Dies hängt aber letztenendes von den Belegschaften selbst ab. Eine Konsequenz wäre, daß so mancher Funktionär im mittleren und höheren DGB-Gewerkschaftsapparat seinen Hut nehmen müßte. Wäre das so schlimm?

  • J
    Jens

    Das mag den DGB schwächen, aber die ArbeiterInnen stärkt es. Dass der DGB *gemeinsam* mit dem Arbeitgeberverband gegen den Richterspruch wettert, zeigt doch schon welche Rolle der DGB ordungspolitisch in Deutschland spielt. Das ist nicht kämpferisch, schon gar nicht klassenkämpferisch, sondern die übliche Sozialpartnerschaft.

     

    Tut mir leid, aber da wünsche ich mir schon eher franz., ital. oder span. Verhältnisse -- und genau dort gibt es auch einen Gewerkschaftspluralismus. Die einzige Basisgewerkschaft in Deutschland ist ja leider die FAU, und die ist leider recht klein, noch, vllt ändert sich ja jetzt langsam etwas.

  • PG
    Philip Gale

    Es ist klar das DGB-Gerwerkschaften und Arbeitgebern nun Angst und bange wird. Die eine werden rufen: nun kommen scharenweise die arbeitgeberfreundlichen gelben Gewerkschaften angelaufen oder nun wird die brachnenübergreifende gewerkschaftliche Solidarität zerstört. Zu den gelben Gewerkschaften kann man sagen, dass es im Tarifrecht immer noch den Passus der Gegnerfreiheit gibt, dieser ist unangetastet und sollte uneingeschränkt verteidigt werden. Zur Solidarität kann gesagt werden, dass es derzeit nicht gerade solidarisch zugeht, wenn sich kampfbereite Belegschaften an die Maschinerie des DGB wenden und die Fuktionäre dessen, mir nichts dir nichts Arbeitskämpfe abblasen oder gar behindern. Es ist auch nicht solidarisch von seinem DGB-Ross aus auf kleine kämpferische Gewerkschaften herunterzuschauen und ihnen mit dem Argument der Tarifeinheit alle Möglichkeiten zu nehmen sich tarifrechtlich zu betätigen.

    Die Gewerkschaftsbewegung ist in vielen Ländern durch eine Vielzahl von großen und kleinen Gewerkschaften geprägt, die sich bei Arbeitskämpfen solidarisch beiseite stehen, das klappt leider nicht immer. Es liegt an den Arbeiter_innen selber ob sie sich branchenübergreifend solidarisieren und Berufsegoismus überwinden. Die Solidarität unter den Arbeitenden, dass sollte der DGB fordern, anstatt anderen das Leben schwer zu machen.

    Wir brauchen eine Gewerkschaftskultur in der miteinander gekämpft wird und zwar für Verbesserungen! Da ist es egal ob DGB oder FAU.

    Kurz zu den Arbeitgebern: natürlich wollen sie die Tarifeinheit behalten, ein besseres Befriedungs- und Ordningsinstrument kann es wohl im Betrieb gar nicht geben. Neoliberal ist die Aufgabe der Tarifeinheit ganz und gar nicht, denn neoliberale Think-Thanks versuchen schon lange das BRD-Gewerkschaftsmodell, dass Konflikte kontrollierbar macht, anzupreisen.

    Dann bleibt nur eins: Faust aus der Tasche!

  • E
    Ernst

    ob das eine Schwächung ist wage ich zu bezweifeln, jetzt können auch kämpferische Gewerkschaften in Betrieben kämpfen und der DGB wird vielleicht insgesamt mutiger weil er sich gegen die anderen kämpferischen beweisen will

  • H
    Harun

    Lieber Nordwind, einerseits hast Du recht: das Prinzip der Einheitsgewerkschaft wurde durch das obige Urteil ein Stück weit neoliberal ausgehebelt.

    Andererseits ist die SPD-gesteuerte DGB-Bonzokratie immer weniger eine Vertretung der gewerkschaftlichen Basis und Arbeitslosen gewesen: von einem wirksamen Widerstand gegen Agenda 2010 und Hartz IV konnte keine Rede sein. Auch wurde bis heute nicht konsequent für eine massive und generelle Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich geworben, geschweige gekämpft.

    In der erst begonnenen Krise aber bedarf es kämpferischer Gewerkschaften, die entschieden die unmittelbaren Interessen ihrer Mitglieder vertreten und bereit sind, dafür Opfer zu bringen, so wie es die GDL vorgemacht hat.

    Die Schwierigkeit wird sein, die in der evtl. finalen kapitalistischen Krise notwendige kapitalismuskritische und -transzendierende Orientierung in kleinen kämpferischen Gewerkschaften zu verankern und von da aus zu generalisieren, also eine neue Art politisch bewußte kämpferische Einheit der deutschen Gewerkschaften herzustellen.

     

    Ein erstes Ziel aller kleinen Gewerkschaften müßte z.B zunächst die gesetzliche Verankerung des Rechts auf politischen Generalstreik sein...usw.

  • NM
    norbert masson

    arbeitnehmer werden sich in zukunft sehr genau überlegen müssen in welche gewerkschaft sie eintreten. andererseits werden sie (das ist positiv)gezwungen sein sich mehr zu organisieren um nicht unter den tisch zu fallen.

    denn es wird früher oder später tarifverträge geben die alle nicht organisierten ausschliesen. die vielen kleinen gewerkschaften brauchen ja einen wettbewerbsvorteil.

    die richter haben dem Land mit diesem Urteil einen schweren schaden zugefügt.

  • JS
    Jens Schlegel

    Grosse Gewerkschaft = grosse Macht.

     

    entsprechend ist das mit den Kleinen. Aber der DGB und Verdi, seien wir mal ehrlich, hat nun nicht immer das durchgesetzt, was möglich wäre und gewollt war.

     

    Und irgendwie, wer ist denn die Gewerkschaft für Multi-Gewerkschafts-Mitarbeiter?

     

    Ja, so sauber war der DGB in Sachen Arbeitsrecht auch nicht.

     

    Vielleicht hilft eine Monopolzerstörung, vielleicht schwächt sie. Ich hab noch keine Meinung, aber vielleicht mal ein interessantes Thema für die Pro Kontra Rubrik...

  • PU
    pilsner urquell #4

    ich habe zum thema nur stammtischwissen. kleine gewerkschaften haben in den letzten jahren bessere abschlüsse erzielt als große. warum? weil es die für piloten und andere schwer zu ersetzende berufsgruppen waren? ja sicher, aber nicht nur. diese großen gewerkschaften sind zahnlose tiger und viel zu sehr teil des systems, dem sie regulierend gegenüberstehen sollten wenigstens ab und an. die großen gewerkschaften sind teil des filzes von wirtschaft und politik. diese treffen zwischen den dreien stelle ich mir als saufgelage mit sauna und nutten vor. große gewerkschaften sind im prinzip natürlich stärker als kleine, solange sie wissen, wessen interessen sie vertreten, und solange sie nicht zuviel verständnis für die wünsche der gegner entwickeln.

    alles in allem, prost und ghana weiter und wir auch und DU bist deutschland, sparpaket. die gewerkschaften haben den sozialabbau der letzten 20 jahre kommentierend begleitet, es kann kaum schlechter werden mit dem urteil.

  • H
    Holländer

    @Nordwind. Ich weiß noch nicht ob die Strategie der Neoliberalen aufgegangen ist. Die Neoliberalen denken, dass man von jede einzelne Mensch sein Produktivität ausrechnen kann und dass das sein Gehalt bestimmt. In technischen Termen denken die in lineare Gleichungen.

     

    In Wirklichkeit sollte man nicht-lineare Gleichungen benutzen. Die Produktivität eine Fluglinie ist nicht zu 30% bestimmt von den Piloten, zu 30% von den Flugbegleiter, zu 30% von den Bodenpersonal und zu 10% vom Management. Sondern zu 100% van all diese Gruppen und nur wenn alle Gruppen (Personen) gut funktionieren, ist der Betrieb produktiv. Daraus kann man schließen, dass eine Produktivität eines einzelnen Person nicht existiert und reine Verhandlungssache ist.

     

    Wenn die Produktivitätssteigerung ein Fluglinie eine Million Verhandlungsspielraum bietet, ist es schwierig wenn alle oben genannte Gruppen diese eine Million haben wollen. Dann ist die Firma pleite. Ein Tarifvertrag pro Betrieb ausgehandelt (von einer Gruppe) von Gewerkschaften wäre, glaube ich, im Interesse aller, nicht nur von irgendwelchen egoistischen Neoliberalen.

  • S
    systemix

    Wenn ich den Artikel richtig verstehe würde das bedeuten, dass weiterhin Tarifverträge mit den Scheingewerkschaften wie "evangelikale Demutsvereinigung im Arbeitgeberverband Zeitarbeit" Bestand hätten. Also ist abzusehen, wann die Arbeitgeber ihre Unternehmensverbände in Gewerkschaften umtaufen und ihren Arbeitnehmern "Tarifverträge" aufzwingen. Wenn die Mitgliedschaft in einer solchen "Gewerkschaft" noch mit einem kostenlosen BLÖD-Zeitungsabonnement verbunden ist, dürfte es genügend Dumpfbacken geben, die da auch noch glückselig mitmachen würden.

  • B
    bundeskater

    Naja, ein bißchen Konkurenz von kämpferischen Gewerkschaften kann Verdi und Co nicht schaden.

     

    Wenn Arbeitgeber und sozialpartnerische Gewerkschaften zusammen schreien, dann kann die Gerichtsentscheidung nicht so falsch sein...

     

    Schön auch, das die Mirglieder der gelben Gewerkschaften dann auch ide Gehälter ihrer niedrigen Abschlüsse bekommen...

     

    Grüße

     

    der bundeskater

  • C
    cochise

    Hm, es schwächt zwar die Gewerkschaften insofern als dass "mächtige" Berufsgruppen ihre eigenen Gewerkschaften für ihre Partikularinteressen gründen können. Andererseits bedeutet das aber doch auch, dass insgesamt mehr Menschen ein Interesse daran haben dürften, in Gewerkschaften organisiert zu sein, weil ansonsten ein besserer Tarifvertrag im Zweifel nur für Gewerkschaftsmitglieder gilt.

  • S
    Südwind

    Klar, weil neoliberale Arbeitgeber lieber dreimal mit Splittergewerkschaften reden als einmal mit einer großen. Ich sehe ehrlich nicht, wo hier der Vorteil für Arbeitgeber sein soll. Nur ärgerlich für den DGB, dass er auf einmal Konkurrenz hat, die ernst zu nehmen ist.

  • N
    Nordwind

    Tja, da ist die Strategie der Neoliberalen zur Schwächung der Gewerkschaften mal wieder aufgegangen.