■ Arbeitnehmer: Urlaub genehmigen
Kassel (AP) – Arbeitnehmer dürfen nicht ohne Genehmigung in Urlaub gehen und nachträglich Lohnfortzahlung verlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich entschieden. Das gilt auch für Bildungsurlaub. Ob der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch zu Unrecht verweigere, müsse notfalls gerichtlich geklärt werden. Selbstbeurlaubung geht nicht.
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