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Anwalt kündigt Veröffentlichung anWulffs Antworten sollen raus

Der Anwalt von Bundespräsident Wulff hat angekündigt, seine Antworten auf die Medienanfragen zu veröffentlichen. Eine Einschränkung bleibt.

Viele Fragen von den Medien - jetzt sollen alle Antworten kommen. Bild: dpa

BONN dapd/dpa/rtr | In der Kredit- und Medienaffäre um Bundespräsident Christian Wulff hat sein Anwalt Gernot Lehr nun Transparenz zugesagt. "Die Veröffentlichung der Fragen mit unseren Antworten wird in der kommenden Woche schnellstmöglich erfolgen", teilte Lehr mit. Wulff habe die Kanzlei beauftragt, die zur Veröffentlichung freigegeben Fragen zu publizieren, "soweit sie keine Persönlichkeitsrechte verletzen".

Wulffs Anwälte hatten die geforderte Veröffentlichung aller Informationen zur Kredit- und Medienaffäre aus Rechtsgründen verweigert. Eine Offenlegung der Antworten auf die Anfragen von Journalisten würde deren Recht am eigenen Wort und am Schutz ihrer Rechercheergebnisse oder -ziele verletzen, argumentieren die Juristen.

Inzwischen haben bereits mehrere Medien ihre Anfragen zusammen mit den Antworten auf ihren eigenen Internetseiten veröffentlicht. Wulff hatte vergangene Woche in einem Interview mit ARD und ZDF zugesagt, die Medienanfragen zu seiner Affäre vollständig im Internet zu veröffentlichen.

Wulff steht unter anderem bereits wegen eines Hauskredits von 500.000 Euro der Unternehmergattin Edith Geerkens, fragwürdigen Aussagen vor dem niedersächsischen Landtag, eines günstigen Nachfolgekredits bei der BW-Bank, Gratisurlauben bei Unternehmerfreunden sowie der versuchten Einflussnahme auf Medienberichte zur Kreditaffäre seit längerem in der Kritik.

Einen Rücktritt lehnt er ab. Einem Medienbericht vom Wochenende zufolge hatte Wulff vor wenigen Tagen seinen Mitarbeitern erklärt: "In einem Jahr ist das alles vergessen."

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2 Kommentare

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  • V
    viccy

    @ reblek

    Na sowas! Wo Wulff die doch gewiss alle persönlich beantwortet hat, Wort für Wort.

     

    Und im Übrigen ruhig mal § 331 StGB und Wulff im Kontext googlen. Hier müsste mal ermittelt werden... "In dubio pro reo" gilt im Ermittlungsverfahren nämlich nur eingeschränkt.

  • R
    reblek

    "Der Anwalt von Bundespräsident Wulff hat angekündigt, seine Antworten auf die Medienanfragen zu veröffentlichen." - Wenn es "seine" wären, wären es die des Anwalts.