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Anti-Terror-GesetzSchutz gegen Stigma-Anfragen

Banken werden nervös, wenn der Verfassungsschutz nach einem Konto fragt. Ein Benachteiligungsverbot könnte helfen, heißt es in zwei Evaluationsberichten.

Kunden sollen nicht mehr ihr Konto verlieren, wenn sich der Verfassungsschutz dafür interessiert. Bild: dpa

FREIBURG taz | Immer wieder verlieren Menschen ihr Konto, weil der Verfassungsschutz bei der Bank Informationen über den Kontoinhaber verlangt. Dies soll künftig durch ein gesetzliches Benachteiligungsverbot verhindert werden. Das fordern zwei Evaluationsberichte zum Terrorbekämpfungsgesetz.

Das Gesetz wurde 2002 nach den Al-Qaida-Anschlägen von New York und Washington beschlossen. Es erlaubt den Nachrichtendiensten, bei Banken, Fluggesellschaften, Post und Telekom-Firmen heimlich Auskünfte über Terrorverdächtige einzuholen. Das auf fünf Jahre befristete Gesetz wurde 2006 verlängert und auf gewaltorientierte Extremisten erweitert. Außerdem wurden viele Verfahrenshürden im Interesse der Nachrichtendienste gesenkt.

Die Vorschriften, die vor allem das Verfassungsschutzgesetz betreffen, laufen im Januar 2012 aus. Union und FDP verhandeln derzeit über eine Verlängerung. Große Bedeutung haben dabei die Evaluationsberichte. Zunächst wurde mit der Prüfung eine dänische Unternehmensberatung beauftragt.

Diese stellte fest, dass der Verfassungsschutz im Jahr 2009 in mehr als hundert Fällen von den Auskunftsrechten Gebrauch gemacht hat, davon 75 Mal bei Telekomfirmen, 26 Mal bei der Post, 14 Mal bei Banken, einmal bei einer Fluggesellschaft. Die dänischen Prüfer schlugen neben dem erwähnten Benachteiligungsverbot vor allem Verschärfungen vor. So sollen Firmen, die die Auskunft verweigern, ein Bußgeld zahlen.

Da die Dänen keine Grundrechtsprüfung vorgenommen hatten, beauftragten Innen- und Justizministerium im Herbst noch den Rechtsprofessor Heinrich Amadeus Wolff aus Frankfurt (Oder) mit einem ergänzenden Gutachten, das der taz vorliegt. Wolff kommt zum Ergebnis, dass keine Verfassungsbedenken gegen das Gesetz bestehen. Auch selten genutzte Befugnisse sollten nicht gestrichen werden. Eine weitere Befristung sei nicht erforderlich, eine regelmäßige Evaluierung genüge.

Mit Blick auf die Grundrechte schlägt Wolff neben der Benachteiligungspflicht vor, dass die Maßnahmen von der G-10-Kommission des Bundestags genehmigt werden müssen, bisher ist dies nur teilweise der Fall. Die Mitteilungspflicht an die Betroffenen solle ausgeweitet werden. Die Einführung eines Bußgeldes für Auskunftsverweigerer sei "nicht glücklich".

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