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Anschläge auf Meißner FlüchtlingsheimZwei tatverdächtige Männer in Haft

Fünf Monate nach einem Brandanschlag auf eine unbewohnte Flüchtlingsunterkunft in Meißen sind ein 37-Jähriger und ein 41-Jähriger gefasst worden.

Meißen vor fünf Monaten. Foto: dpa

Dresden afp | Mehr als fünf Monate nach dem Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Meißen hat die Polizei zwei geständige Tatverdächtige festgenommen. Die beiden 37 und 41 Jahre alten Männer sitzen seit Mittwoch in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft Dresden und das Operative Abwehrzentrum der Polizei (OAZ) am Donnerstag mitteilten.

Die Tatverdächtigen sollen Ende Juni gewaltsam in ein Meißner Wohnhaus, in das Flüchtlinge einziehen sollten, eingedrungen sein und mit Hilfe von Brandbeschleunigern Feuer gelegt haben. Ein Wohnraum brannte völlig aus, das mehrstöckige Haus wurde vorerst unbewohnbar. Es entstand ein Sachschaden von rund 100.000 Euro.

Die beiden Männer haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Tat gestanden. Knapp zwei Monate nach dem Brandanschlag sollen sie Mitte August erneut in das Wohnhaus eingedrungen sein, um dieses endgültig unbewohnbar zu machen. In zwei Bädern und im Keller öffneten sie demnach Wasserhähne und versuchten, das Haus zu überschwemmen. Das misslang, weil die Wasserhähne verriegelt waren. Es entstand aber ein weiterer Sachschaden von 10.000 Euro.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen durchsuchte die Polizei die Wohnungen der beiden Männer und fünf weiterer Beschuldigter in Meißen. Dabei sei umfangreiches Beweismaterial gefunden worden. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung.

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Der Anschlag in Meißen hatte bundesweit für Empörung und Entsetzen gesorgt. Schon zuvor hatte Sachsen wegen der massiven Proteste gegen eine Flüchtlingsunterkunft in Freital bei Dresden Schlagzeilen gemacht. In den vergangenen Monaten hatte es bundesweit immer wieder Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte gegeben.

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1 Kommentar

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  • Ein fremdenfeindlicher Hintergrund wird doch aber sicherlich ausgeschlossen und dann auch auf "Sachbeschädigung" geklagt, nicht wahr?