Anonymes Ableben: Tote ohne Heimat

Aus Kostengründen beerdigen Kommunen Tote ohne Angehörige oft anonym. Dabei gibt es in Deutschland ein Recht auf menschenwürdige Bestattung.

Wo Geld keine Bedeutung mehr hat: Friedhof in Hamburg. Bild: dpa

Die Polizei musste die Tür eintreten. In der Wohnung trafen sie auf eine verwirrte Frau, halb verhungert und verdurstet. Die fortgeschrittene Alzheimererkrankung hatte ihr nicht nur alle Erinnerungen entrissen, sondern auch verhindert, den Tod ihres eigenen Mannes zu registrieren. Dieser hatte sich um sie kümmern wollen.

Doch jetzt lag er seit Tagen tot im gemeinsamen Ehebett. Aus der Wohnung war ein starker Leichengestank getreten, der die Nachbarn alarmiert hatte. Anders wäre die Polizei nicht darauf aufmerksam geworden. Denn das Ehepaar hatte weder Verwandte noch Kinder.

Immer wieder kommt es vor, dass alte Menschen, Alleinstehende und Obdachlose ohne Verwandte sterben. Schnell stellt sich die Frage: Wie sind diese Menschen zu beerdigen? In solchen Fällen führen die zuständigen städtischen Stellen eine ordnungsbehördliche Bestattung durch. Dabei sind die Behörden verpflichtet, den letzten Willen gründlich zu ermitteln, wie eine Person tatsächlich beigesetzt werden wollte. Macht das denn jede Kommune so? "Das ist fraglich", meint Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas.

Sämtliche Ordnungsämter beharren darauf, dass sie dieser Pflicht nachkommen. Manchmal kommt es jedoch zu Fehlern. Wie in Düsseldorf-Eller: Dort wäre ein Verstorbener fast ohne seine Angehörigen beigesetzt worden. Das zuständige Amt übergab dem Bestatter aus Versehen eine falsche Hausadresse. Nur weil eine örtliche Pfarrerin hartnäckig nachforschte, konnte der Mann im Familienkreis beerdigt werden. Wäre der Mann allein beerdigt worden, hätte zunächst niemand davon gewusst, denn am Grab wäre der Verstorbene namentlich nicht zu erkennen gewesen: Für einen Grabstein kommt die Stadt nicht auf.

Tatsächlich bestimmen Geldsorgen den Alltag vieler Kommunen. Wo einige Städte Nachforschung zu Verwandten und letzten Willen anstellen, liefert der Spardruck in anderen Städten den Vorwand, auch bei den Toten Kosten zu sparen. Eine Erdbestattung ist in der Regel teurer, da die Kommune den Sarg und die Aushebung des Erdlochs zahlen muss. Wessen Verwandter und Willen unauffindbar ist, wird somit eingeäschert und in einer Urne bestattet. Das ist billiger.

Doch manchmal ist auch eine Urne schon zu viel. Die Asche wird einfach anonym auf einem Friedhof ausgestreut. Wer dann nach Person XY fragt, bekommt als Antwort: "Der liegt irgendwo da drüben." Bei der halb anonymen Variante zieren immerhin Messingschilder mit den Namen der Toten das Gelände.

Anonyme Bestattungen kommen auch bei Menschen vor, die Verwandte haben, sofern die Verstorbenen vor dem Tod ausdrücklich einer anonymen Bestattung zugestimmt haben. Die Kommunen müssen sich übrigens an den Willen der Verstorbenen halten, was die Bestattung angeht, wenn sie die Beisetzung bezahlen, weil die Verwandte kein Geld haben. Um dem Spardruck gerecht zu werden, treffen die Gemeinden zunehmend bizarre Entscheidungen. In Nordrhein-Westfalen sorgte die Stadt Grevenbroich im Frühjahr für Aufsehen. Mittellose Tote ließ die Stadt in Braubach-Dachsenhausen in Rheinland-Pfalz einäschern und beisetzen. Dort kostet das 1.500 Euro und somit halb so viel wie in Grevenbroich.

Mephisto wars

Andreas Sterken, Sprecher der Stadt, stößt heute immer noch einen lauten Seufzer aus, wenn er auf die "Omnibusfahrt ins Nirwana" angesprochen wird, wie Kritiker dieses Prozedere damals nannten. Grevenbroich ist Nothaushaltskommune, und jede Ausgabe kommt auf den Prüfstand. Außerdem habe man nur die Toten in die Pfalz gefahren, deren Verwandten sich nicht um sie kümmern wollten oder konnten. Und, natürlich, nur diejenigen, die in ihrem schriftlichen Willen nichts anderes veranlasst hätten. Dann berichtet der Sprecher von Grevenbroich, dass auch andere Kommunen ihm angeboten hätten: "Komm doch zu uns, bei uns ist es billiger."

Dass Tote würdig bestattet werden müssen, hat das Bundesverfassungsgericht in den Siebzigerjahren entschieden - wenngleich indirekt bei einer Klage gegen Klaus Manns Roman "Mephisto". Mann zeichnet darin nach, wie sich der Künstler Hendrik Höfgen seiner Karriere wegen im Nationalsozialismus mit dem Regime gemein macht. Die Romanfigur spielte direkt auf den Schauspieler Gustaf Gründgens an. Als der starb, ging sein Adoptivsohn juristisch gegen das Buch vor. Er sah die Persönlichkeitsrechte seines Vaters verletzt - auch nach dessen Tod. Die Klage hatte Erfolg. Manns Buch war bis in die Achtzigerjahre in Deutschland verboten.

Seit dem Mephisto-Urteil wird Toten der Schutz von Grundrechten zugestanden. Das Recht, menschenwürdig behandelt zu werden, bedeutetet für sie: menschenwürdig bestattet zu werden.

Wie das Beispiel von Grevenbroich illustriert, gehen die Städte mit dieser postmortalen Menschenwürde unterschiedlich um. "Das macht jede Stadt, wie sie lustig ist", sagt der Bonner Rechtswissenschaftler Tade Matthias Spranger. Er erzählt, dass er keine Veranstaltung und keine Schulung für kommunale Angestellte erlebe, auf der man nicht über die unterschiedliche Praktiken bei der anonymen Bestattung von Menschen berichten würde. "Das ist eine Praxis, die so nicht verfassungskonform ist", meint er. Doch auch hier kommt ein juristischer Grundsatz zur Anwendung - für einsame Tote erst recht: wo kein Kläger, da kein Richter.

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