piwik no script img

Anklage gegen Richter

■ Vorwurf: Freiheitsberaubung

Die Berliner Justiz hat Anklage gegen einen 56jährigen ehemaligen DDR-Militärrichter und einen 71jährigen DDR-Militärstaatsanwalt wegen Freiheitsberaubung erhoben. Sie sollen einen 24jährigen im April 1977 inhaftiert haben, nur weil er systemkritische Texte und Lieder geschrieben habe, teilte Justizsprecherin Uta Fölster gestern mit.

Lieder waren keine staatsfeindliche Hetze

In den Texten und Liedern habe sich der Mann insbesondere kritisch zum Personenkult in der DDR und der fehlenden Meinungs- und Ausreisefreiheit geäußert. Außerdem hatte er den Bürokratismus der DDR kritisiert. Der Geschädigte habe fast fünf Monate in Stasi-Untersuchungshaft gesessen, hieß es weiter. Der Tatbestand der staatsfeindlichen Hetze sei nicht erfüllt und außerdem seien die Beweismittel unzureichend gewesen, hieß es zur Begründung des Vorwurfs.

Der Prozeß wird am 17. Januar beginnen. Der Militärrichter müsse sich dann auch wegen weiterer Vorwürfe verantworten, unter anderem wegen Rechtsbeugung. dpa/ADN

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen