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Anklage gegen Richter

■ Vorwurf: Freiheitsberaubung

Die Berliner Justiz hat Anklage gegen einen 56jährigen ehemaligen DDR-Militärrichter und einen 71jährigen DDR-Militärstaatsanwalt wegen Freiheitsberaubung erhoben. Sie sollen einen 24jährigen im April 1977 inhaftiert haben, nur weil er systemkritische Texte und Lieder geschrieben habe, teilte Justizsprecherin Uta Fölster gestern mit.

Lieder waren keine staatsfeindliche Hetze

In den Texten und Liedern habe sich der Mann insbesondere kritisch zum Personenkult in der DDR und der fehlenden Meinungs- und Ausreisefreiheit geäußert. Außerdem hatte er den Bürokratismus der DDR kritisiert. Der Geschädigte habe fast fünf Monate in Stasi-Untersuchungshaft gesessen, hieß es weiter. Der Tatbestand der staatsfeindlichen Hetze sei nicht erfüllt und außerdem seien die Beweismittel unzureichend gewesen, hieß es zur Begründung des Vorwurfs.

Der Prozeß wird am 17. Januar beginnen. Der Militärrichter müsse sich dann auch wegen weiterer Vorwürfe verantworten, unter anderem wegen Rechtsbeugung. dpa/ADN

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