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Änderung des InfektionsschutzgesetzesRegierung will an die Notbremse

Den Koalitionsfraktionen liegt nun der Entwurf für ein verschärftes Gesetz vor. Er enthält auch eine bundesweit einheitliche Regelung für nächtliche Ausgangssperren.

So könnte es bald bundesweit ab 21 Uhr überall dort aussehen, wo die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Berlin afp | Die Bundesregierung hat ihre Pläne für eine stärkere Vereinheitlichung der Corona-Schutzmaßnahmen in Gebieten mit hohen Infektionszahlen konkretisiert. In einer „Formulierungshilfe“ für die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die der Nachrichtenagentur afp am Samstag vorlag, schlägt die Regierung bundesweit einheitliche nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vor. Weitere Regelungen betreffen die Schließung von Schulen, Kitas, Läden, Gastronomie, Hochschulen, Sportstätten und Kultureinrichtungen.

Mit der geplanten Gesetzesänderung, die im Eilverfahren durch Kabinett und Parlament beschlossen werden soll, zieht der Bund mehr Kompetenzen in der Pandemiebekämpfung an sich. „Damit werden dem Bund zusätzlich dieselben Handlungsmöglichkeiten wie den Ländern gegeben, um eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“, heißt es in der Vorlage.

Im Kern sieht sie folgende Regelung vor: „Es wird eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt.“ Weiter wird in der Vorlage ausgeführt: „Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche verhältnismäßige Maßnahmen.“ Die Maßnahmen treten außer Kraft, wenn die Inzidenz-Schwelle drei Tage lang unterschritten wird.

Nach draußen nur mit guten Gründen

Zu diesen Maßnahmen zählt unter anderem eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr – es sei denn, der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist begründet. Als Beispiele werden demnach medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle, die „Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten“, die Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts und die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder die Begleitung Sterbender genannt.

Schulen, Kitas, Hochschulen und außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnliche Einrichtungen sollen der Vorlage zufolge bei Inkrafttreten der Notbremse keinen Präsenzunterricht mehr anbieten, sofern nicht „die nach Landesrecht zuständigen Behörden nach von ihnen festgelegten Kriterien eine Notbetreuung eingerichtet haben“. Die Notbetreuung darf höchstens 20 Prozent der „regulär Betreuten oder Beschulten“ umfassen.

Abweichend davon sei „Präsenzunterricht zulässig bei Personen, die einen nicht länger als 36 Stunden zurückliegenden negativen Test auf SARS-CoV-2“ vorgelegt hätten.

Geschäfte in Corona-Hotspots sollen schließen

Ladengeschäfte und „Märkte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote“ wie zum Beispiel Baumärkte dürften in den Corona-Hotspots auch nicht mehr öffnen. Der Lebensmittelhandel, ebenso wie Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien und Tankstellen blieben von den Maßnahmen ausgenommen. Auch Übernachtungsangebote sollen ab einer Inzidenz von mehr als 100 untersagt werden. Dasselbe gilt für die Gastronomie – mit Ausnahme von Essen zum Abholen.

Sollte die geplante Neuregelung umgesetzt werden, würde der Bund mehr Befugnisse in der Pandemiebekämpfung bekommen, die bislang im Wesentlichen Sache der Länder ist. Der bisherige Flickenteppich an länderspezifischen Einzelregelungen würde vereinheitlicht.

Zur Begründung heißt es: „Es besteht deutschlandweit eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage.“ Deshalb seien „Maßnahmen mit bundeseinheitlichen Standards erforderlich“.

Die Neuregelung soll schnell umgesetzt werden. Am Freitagnachmittag informierten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) die Spitzen der Fraktionen im Bundestag über ihre Pläne. Bereits am Dienstag soll das Bundeskabinett die Vorlage verabschieden, dafür wurde die Kabinettssitzung um einen Tag vorgezogen.

Schon in der kommenden Woche soll sich der Bundestag damit befassen. Auch die Länderkammer, der Bundesrat, müsste dem Gesetz zustimmen. Dafür dürfte die bislang für den 7. Mai geplante nächste Sitzung vorgezogen werden. Die für Montag geplanten Bund-Länder-Beratungen zu Corona wurden abgesagt.

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2 Kommentare

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  • Mir leuchtet das alles nicht ein: Das Durchschnittsalter der Corona-Toten liegt weit über 80 Jahren, von den über 70jährigen an Covid 19 erkrankten Menschen sterben etwa 10% und während Covid 19 hier um sich griff, sind sehr viele Kranhausbetten und darunter auch Intensivbetten "abgebaut" worden. Von den positiv getesteten Mitmenschen erkranken erfreulicherweise nur ein Bruchteil und die Regierungen verbessern eher nicht die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern. Es bedurfte sogar einigen Drucks, um den niedergelassenen Ärzten das Impfen zu ermöglichen - und das zu einer eher schlechten Vergütung. Außerdem und vor allem: es gibt immer noch keine systematischen Erhebungen, wie diese respiratorische Erkrankung sich ausbreitet - dafür aber jede Menge mathematische in sensu Modellierungen – statt dessen jede Menge Vorschriften, Geldschwemmen und Blitzgesetze...

  • Finde ich richtig, flankiert mit der Verpflichtung dass Arbeitgeber Tests zur Verfügung stellen. Unerträglich die Pandemie zum Wahlkampfthema zu machen und insofern ein Glücksfall, dass Merkel nicht wieder zur Wahl antritt, so können ihr alle Kritiker von links bis rechts unisono den schwarzen Peter zuschieben.