: Anderson und die Folgen
■ Gericht untersagt Papenfuß Stasi-Äußerungen über Rathenow
Berlin (dpa) — Der Schrifsteller Bert Papenfuß darf nicht mehr behaupten, sein Kollege Lutz Rathenow habe sich regelmäßig mit Stasi-Mitarbeitern getroffen, um sich hinterher über deren Blödheit lustig zu machen. Das Landgericht Berlin hat jetzt diesbezüglich eine einstweilige Verfügung gegen den Autor erlassen, wie Rathenow am Montag mitteilte. Im Wiederholungsfall muß Papenfuß mit einer Geldstrafe von bis zu einer halben Million Mark rechnen. Der Freund des als Stasi-Spitzel in Verdacht geratenen Lyrikers Sascha Anderson müsse die Kosten des Verfahrens tragen. Außerdem habe das Gericht Rathenow 10.000 Mark als „Wert des Streitgegenstands“ bei einer Schadensersatzklage in Aussicht gestellt.
Darauf will Rathenow verzichten. „Ich gedenke nicht, vom Beleidigtwerden zu leben“, meinte der Schriftsteller dazu. Er halte Gerichte nicht für den Ort, um „Nicht- Mehr-Freunde“ wiederzusehen. Dennoch provizierten „die Lügen und Erinnerungsverweigerungen eines Sascha Anderson geradezu juristische Untersuchungen“.
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