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Anbindehaltung bei NutztierenNiedersachsen entfesselt

Das Land verbietet die ganzjährige Anbindehaltung von Nutztieren per Verordnung. Betroffene Betriebe müssen nun schrittweise ihre Ställe umbauen.

Herumlaufen und umdrehen können sie sich nicht: Kühe in einem Stall mit Anbindehaltung Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Niedersachsen will aus der Anbindehaltung für Rinder aussteigen. Das Landesagrarministerium und die Landesbeauftragte für den Tierschutz stellten die Pläne dafür am Donnerstag gemeinsam mit Vertretern des Landvolks und des Landestierschutzverbandes vor. „Es geht dabei nur noch um die Frage des Wie, nicht um die des Ob“, betonte Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne). „Das Leid der Rinder, die in Anbindehaltung gehalten werden, muss endlich beendet werden.“

Anbindehaltung bedeutet, dass Nutztiere – vor allem eben Rinder – im Stall an einem festen Platz mit einer Kette, einem Seil oder einem Metallrahmen am Hals fixiert werden. Die Tiere können dabei nur eine Fläche von etwa zwei Quadratmetern nutzen – zum Stehen, Liegen, Fressen und Ausscheiden -, sich aber weder umdrehen noch herumlaufen.

Natürliche Verhaltensweisen wie Sozialkontakte zu Artgenossen oder umfassende Körperpflege sind fast vollständig unterbunden. Durch die dauerhafte Fixierung auf harten oder verschmutzten Böden leiden die Tiere häufig unter Gelenkschäden, Entzündungen und Klauenproblemen.

Während ein Verbot der dauerhaften Anbindehaltung in Deutschland zwar beschlossen, aber noch nicht umgesetzt ist, wird die kombinierte beziehungsweise saisonale Anbindehaltung noch weithin praktiziert. Kombiniert bedeutet, dass die Tiere einen Teil des Tages von der Kette oder dem Seil gelassen werden. Saisonal heißt, dass sie einen Teil des Jahres im Freiland oder im Laufstall verbringen können.

Mehr als eine Million Rinder angebunden

Ein weitergehendes Verbot sah die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes vor, das jedoch 2004 im Zuge des Auseinanderbrechens der Ampelkoalition scheiterte. Die FDP hatte den Entwurf als zu bürokratisch gegeißelt und „Tierschutz mit Augenmaß“ gefordert.

Die Grünen hingegen drängten auf strengere Regeln und kürzere Übergangsfristen für das Verbot der Anbindehaltung. Zudem hatte sich besonders in Süddeutschland starker Widerstand von Bauern gegen das geplante Aus der Anbindehaltung formiert. Viele Betriebe fürchteten, die notwendigen Stallumbauten finanziell nicht stemmen zu können, was den politischen Druck auf die FDP und die Union erhöhte.

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Hannover werden deutschlandweit noch immer mehr als eine Million Rinder in landwirtschaftlichen Betrieben im Stall angebunden gehalten. Auch in Niedersachsen existieren nach Kenntnis des Ministeriums noch deutlich mehr als tausend Betriebe, in denen Rinder über mehrere Monate im Jahr oder über mehrere Stunden am Tag in Anbindehaltung gehalten werden.

Vor diesem Hintergrund erfolgt also nun Niedersachsens Alleingang. Die Landestierschutzbeauftragte Julia Pfeiffer-Schlichting benannte die Eckpunkte für den Ausstieg, der in Form eines ministeriellen Erlasses und später einer Allgemeinverfügung politisch umgesetzt werden soll.

Durch die dauerhafte Fixierung auf harten oder verschmutzten Böden leiden die Tiere häufig unter Gelenkschäden, Entzündungen und Klauenproblemen

Betriebe, die ihren Rindern trotz Verbot gar keinen Auslauf ermöglichen und sie ganzjährig in Anbindehaltung halten, müssen sich demnach innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung bei den Veterinärbehörden melden und diesen mitteilen, ob sie die Rinderhaltung auf ein anderes Haltungssystem umstellen oder die betroffene Rinderhaltung aufgeben.

Für diese Betriebe gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. In dieser Zeit müssen sie die Anbindehaltung umbauen oder diese Form der Tierhaltung beenden.

Betriebe mit kombinierter oder saisonaler Anbindehaltung müssen innerhalb von drei Jahren bekannt geben, ob sie die Tierhaltung umbauen oder die Rinderhaltung einstellen. Der Umbau muss spätestens mit Ablauf einer Frist von sieben Jahren abgeschlossen sein, kann im begründeten Einzelfall aber um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Betriebe, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder die Rinderhaltung nicht aufgeben wollen, müssen diese mit Ablauf von fünf Jahren beenden.

Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Tiere

Der Landesbauernverband begleite den Ausstieg aus der Anbindehaltung kritisch, stehe aber im Ergebnis „klar hinter diesem Schritt“, sagte Landvolk-Vize Frank Kohlenberg. „Einem Tier, das sich frei bewegen kann, geht es besser als einem Tier, das den ganzen Tag angebunden ist.“

Gleichzeitig müsse die Landwirtschaft weiterbestehen. Entscheidend sei, „dass der Wandel praxisnah und mit Augenmaß erfolgt“. Der Umbau zur Laufstallhaltung brauche lange, verlässliche Zeitfenster und realistische Übergangsfristen. Ohne ausreichende finanzielle Förderung werde der Ausstieg nicht gelingen.

Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes, wies darauf hin, dass die „völlig veraltete“ Anbindehaltung den betreffenden Tierhaltern einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Landwirten verschaffe, die Tiere artgerecht hielten: „Ein Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Tiere.“

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