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Ampelstreit um Asyl

■ Bürgerschaft beschließt Enthaltung im Bundesrat

Bremen wird am Freitag im Bundesrat nicht für das neue Asylverfahrensgesetz stimmen. Gestern beschloß die Bürgerschaft den Antrag der Ampel-Fraktionen, der kritisiert, daß das neue Gesetz nicht zur Beschleunigung beiträgt. Nötig seien eine Aufenthaltsregelung für Kriegsflüchtlinge und eine Regelung der Altfälle, die Bundesamt und Gerichte vor sich herschieben.

Die Grünen hatten außerdem noch einen eigenen Antrag eingebracht, mit dem sie die Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat erreichen wollten, hatten damit aber genausowenig Erfolg wie die CDU. Die wollte zum einen die Zustimmung durchsetzen, zum anderen wollte sie ein Votum für die Änderung des Grundgesetz- Artikels 16 erreichen.

Die Enthaltung Bremens ist eine Auswirkung aus dem Koalitionsvertrag der Ampel. Dort ist festgeschrieben, daß sich die Bremer Vertreter im Bundesrat in den Fällen enthalten, in denen einer der Koalitionspartner die anstehende Frage zu einem wesentlichen Dissenspunkt erklärt. Das hatten die grünen SenatorInnen in Fall des Asylrechts getan. Eine Enthaltung bedeutet im Bundesrat so viel wie ein Nein. J.G.

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