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Amnesty-Experte über Frauenmord-Urteil„Verschleppt und verschleiert“

Wegen Frauenmorden sind mehrere Männer in Mexiko zu 697 Jahren Haft verurteilt worden. Amnesty-Experte Wolfgang Grenz über Korruption und Strafverfolgung.

Die Eltern der 2014 in Iguala verschwundenen 43 Studenten demonstrieren und fordern ihre Kinder zurück. Foto: dpa
Wolf-Dieter Vogel
Interview von Wolf-Dieter Vogel

taz: Herr Grenz, 697 Jahre Haft – das ist ein hohes Strafmaß. Bislang waren die Strafverfolger mit Blick auf die Frauenmorde in Mexiko zurückhaltender. Nimmt man die Verbrechen nun ernst?

Wolfgang Grenz: Natürlich ist das ein historisches Urteil, weil es so etwas in Mexiko bisher nicht gegeben hat. Aber man darf nicht vergessen, dass es diese Morde seit den 1990er Jahren gibt. Und sie sind nicht auf den Bundesstaat Chihuahua und auf Ciudad Juárez beschränkt. Es wurde aber immer nur von Ciudad Juárez gesprochen. Man hatte den Eindruck, dass es den Regierungsstellen lieb war, dass die anderen Regionen nicht ins Blickfeld rückten.

In Mexiko gibt es enge Verstrickungen zwischen Behörden und der organisierten Kriminalität. Ist das auch in Ciudad Juárez der Fall?

Das möchte ich so allgemein nicht beurteilen. Aber ich erinnere mich an einen beeindruckenden Dokumentarfilm über die Frauenmorde von 2001. Da wurde ein Interview mit einer Staatsanwältin geführt, das deutlich machte, dass diese Frau in kriminelle Machenschaften verstrickt waren. Und so ist es wohl auch weitergegangen.

Bild: privat
Im Interview: Wolfgang Grenz

Der 78-Jährige ist Mexiko-Experte bei Amnesty-International. Er war jahrelang Referent für Lateinamerika im Institut für Iberoamerika-Kunde (GIGA).

2009 verurteilte der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof in San José Mexiko dazu, in den Frauenmordfällen intensiver zu ermitteln. Ist daraufhin etwas passiert?

Meines Wissens nicht, obwohl nie lockergelassen wurde. Die Interamerikanische Menschenrechtskommission und in der Folge der Gerichtshof werden ja erst aktiv, wenn die nationale Gerichtsbarkeit ausgeschöpft ist. Das heißt: Von mexikanischer Seite hat es vorher keine nachhaltigen Ermittlungen und keine Strafverfahren gegeben. Auch nach dem Urteil von San José ist der Fall im Wesentlichen versandet.

Durch den Fall der 43 verschleppten Studenten in Iguala in Guerrero im September 2014 wurden die gewalttätigen Verhältnisse in Mexiko international sichtbarer. Bewegt sich etwas bei der Strafverfolgung?

Das kommt nur sehr langsam in Gang. Die mutmaßlichen Verantwortlichen, der Bürgermeister von Iguala sowie seine Frau, sitzen zwar im Gefängnis, wurden aber nicht wegen des Verschwindenlassens angeklagt. Dass seit zehn Monaten so wenig passiert ist, spricht für sich. Selbst die Nationale Menschenrechtskommission kommt zu dem Schluss, dass es viele Verfahrensfehler gegeben hat. Ich befürchte, dass es mit den Verschleppungen und Verschleierungen so weitergeht.

Wie ist es zu erklären, dass die Strafverfolger so wenig unternehmen?

Im Fall der Studenten sickert allmählich durch, dass nicht nur kommunale Polizeieinheiten an diesem Verbrechen beteiligt waren, sondern auch die Bundespolizei und Regierungseinheiten. Daran möchte man nicht rühren.

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, reiste nach Guerrero. Zugleich hat die Regierung eine intensivere Zusammenarbeit mit Mexiko angekündigt. Ist das ein richtiger Schritt?

Man hätte natürlich gern, dass die Bundesregierung anders agieren würde. Aber Mexiko ist ein interessanter Wirtschaftspartner. Und wirtschaftliche Interessen werden von der Regierung höher bewertet als Menschenrechte. Herr Strässer hat sich ja für den Fall entschuldigt, dass beim Verschwindenlassen und Töten deutsche Waffen im Spiel waren. Aber daraus folgt nicht unbedingt, dass sich etwas Grundlegendes verändert. Es bedürfte wohl noch tiefgreifenderer Ereignisse in Mexiko, um von deutscher Seite ein Umdenken zu bewirken.

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