piwik no script img

Amnestie für Strafgefangene

40 Gefangene der Hamburger Strafvollzugsanstalten sollen in diesem Jahr Weihnachten zu Hause feiern dürfen. Wie die Justizbehörde gestern mitteilte, sind seit dem 17. November Gefangene entlassen worden, deren Strafende nach Abbüßung von zwei Drittel ihrer Haftzeit zwischen dem 18.November und dem 2.Januar liegt. Voraussetzung für die “Weihnachtsamnestie“: Unterkunft und Lebensunterhalt müssen gesichert sein. Von der Gnadenregelung ausgeschlossen sind Strafgefangene, die seit letztem Oktober mit der Disziplinarstrafe eines Arrestes belegt wurden. Auch wer eine Strafe wegen Rauschgifthandels großen Umfangs, grober Gewalttätigkeit oder anderer schwerwiegender Delikte verbüßt, kann von der Weihnachtsamnestie ausgeschlossen werden. dpa

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen