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Amnestie für Strafgefangene

40 Gefangene der Hamburger Strafvollzugsanstalten sollen in diesem Jahr Weihnachten zu Hause feiern dürfen. Wie die Justizbehörde gestern mitteilte, sind seit dem 17. November Gefangene entlassen worden, deren Strafende nach Abbüßung von zwei Drittel ihrer Haftzeit zwischen dem 18.November und dem 2.Januar liegt. Voraussetzung für die “Weihnachtsamnestie“: Unterkunft und Lebensunterhalt müssen gesichert sein. Von der Gnadenregelung ausgeschlossen sind Strafgefangene, die seit letztem Oktober mit der Disziplinarstrafe eines Arrestes belegt wurden. Auch wer eine Strafe wegen Rauschgifthandels großen Umfangs, grober Gewalttätigkeit oder anderer schwerwiegender Delikte verbüßt, kann von der Weihnachtsamnestie ausgeschlossen werden. dpa

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