piwik no script img

Amnestie für Strafgefangene

40 Gefangene der Hamburger Strafvollzugsanstalten sollen in diesem Jahr Weihnachten zu Hause feiern dürfen. Wie die Justizbehörde gestern mitteilte, sind seit dem 17. November Gefangene entlassen worden, deren Strafende nach Abbüßung von zwei Drittel ihrer Haftzeit zwischen dem 18.November und dem 2.Januar liegt. Voraussetzung für die “Weihnachtsamnestie“: Unterkunft und Lebensunterhalt müssen gesichert sein. Von der Gnadenregelung ausgeschlossen sind Strafgefangene, die seit letztem Oktober mit der Disziplinarstrafe eines Arrestes belegt wurden. Auch wer eine Strafe wegen Rauschgifthandels großen Umfangs, grober Gewalttätigkeit oder anderer schwerwiegender Delikte verbüßt, kann von der Weihnachtsamnestie ausgeschlossen werden. dpa

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen