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■ Am RandeHoffnung bei Betrug mit EC-Karten

Berlin (taz) – Gesetzt den Fall, die Euroscheck-Karte kommt abhanden und Unbefugte heben damit Geld vom EC-Automaten ab. Dann können solcherart geprellte Bankkunden jetzt mit guter Aussicht auf Erfolg Schadensersatz von ihrer Bank fordern, meldete gestern die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Oberlandesgericht Hamm hat nämlich in einem Urteil vom 17. März anerkannt, „daß es technische Möglichkeiten gibt, im Versuchswege die Geheimzahl zu knacken“ (31 U 72/96). Bisher gingen Gerichte oft davon aus, daß die Kunden unvorsichtig mit ihrer Geheimzahl umgegangen waren.

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