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■ Am RandeAsyl bei schwebendem Verfahren möglich

Koblenz (dpa) – Familienasyl kann auch dann gewährt werden, wenn die Anerkennung des Familienoberhaupts als asylberechtigt noch nicht rechtskräftig ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil. Wird der Asylanspruch abgelehnt, wird auch zugleich den Angehörigen das Familienasyl wieder entzogen. Az.: OVG 27.2.97-10A12539/94

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