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■ Am RandeKranker Beamter darf keine Autos verkaufen

Koblenz (dpa) – Ein kranker Beamter darf nicht mit Autos handeln. Eine solcher Nebenjob sei geeignet, das Ansehen der öffentlichen Verwaltung zu beeinträchtigen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland- Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 2 A 11467/96).

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