"Altermedia"-Betreiber zieht Berufung zurück: Eine erdrückende Beweislage

Der Neonazi Axel Möller wurde jetzt als Macher des rechtsextremen Nachrichtenportals "Altermedia" rechtskräftig verurteilt. Weitere Verfahren sollen folgen.

In der eigenen Szene umstritten: das rechte Newsportal "Altermedia". Bild: screenshot / altermedia

HAMBURG taz | Der virtuelle Raum ist auch für Neonazis kein rechtsfreier Ort. Am Dienstag zog vor dem Landgericht Stralsund der Betreiber des Neonazi-Internetportals "Altermedia" Axel Möller seine Berufung zurück. Der Vorsitzende Richter hatte Möller die Rücknahme nahe gelegt, weil er mit einer erneuten Verurteilung rechnen dürfte.

Mit dem Rückzieher ist Möller nun rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden. Tim Bleis von der Opferberatung in Mecklenburg-Vorpommern (Lobbi) betont: "Mit dem Urteil gilt Möller jetzt offiziell als der redaktionell Verantwortliche für das Portal".

Schon 2002 war "Altermedia" bzw. das "Störtebekernetz" online gegangen, das aktuelle Berichte aus der rechten Szene mit ausführlichen Kommentaren veröffentlichte. Ein Mitarbeiter von "jugendschutz.net" schätzte "Altermedia" 2010 als "eines der großen Nachrichtenportale der Szene" ein.

Doch in der Szene ist das Portal, auf denen alle Beiträge anonym veröffentlich wurden, beliebt wie verhasst. Dem Portal wurde vorgehalten, Debatten über Richtungsstreitigkeiten zugespitzt und Informationen über Personen und Strukturen öffentlich gemacht zu haben, die besser intern verhandelt werden sollten. "Spaltermedia" wurde "Altermedia" bei Kameradschaften genannt. NPD-Aktivisten sprachen von einer "Dreckschleuder".

Volksverhetzung in neun Fällen

Schon am 3. März verurteilte das Amtsgericht Stralsund den 47-jährigen Möller in erster Instanz wegen Volksverhetzung in neun Fällen, zweifacher Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Gewaltdarstellungen zu einer Geldstrafe. Dagegen legte Möller vor dem Landgericht Berufung ein.

In der Urteilsbegründung führte das Amtsgericht an, dass "sämtliche Artikel" über den Rechner des Angeklagten mit seiner IP-Nummer veröffentlicht oder bearbeitet wurden. Die Überwachung von Möllers Telekommunikationsverkehr hatte den Verdacht weiter erhärtet.

Vor dem Amtsgericht hatte Möller noch versucht, die Verantwortung auf Robert R. abzuschieben. Nicht ohne Grund, denn es drohen weitere Verfahren. Die Berufung dürfte Möller auch wegen der Folgeprozesse angestrebt haben. Im Landgericht betonte der Vorsitzende Richter allerdings, das die Beweislage erdrückend sei und das Amtsgericht ein Urteil im "unterem Bereich" getroffen hätte. Der Verteidiger verstand, er legt Möller nach einer kurzen Beratung nahe, die Berufung fallen zu lassen, um kein schärferes Urteil zu kassieren.

Die Verurteilung eröffnet, so Bleis, neue Chancen für weitere Verfahren. Verschiedene Anti-Rechts-Vereine und Einzelpersonen haben unlängst "Altermedia" angezeigt, da sie persönlich beleidigt wurden. Die Staatsanwaltschaft Rostock hat im Januar Anklage gegen Möller und Robert R. erhoben. Sie wirft ihnen 50 Straftaten vor – darunter auch wieder Volksverhetzung, Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

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