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Alles andere als gerecht

■ Studiengebühren wirken immer sozial selektierend, auch ein Studienfonds

Die wirtschaftspolitische Devise der vergangenen Jahre lautet: „Gekürzt werden muß überall!“ Hochschulpolitisch prominentes Beispiel sind Studiengebühren. Studiengebühren, so wird oft argumentiert, seien schon ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit: Studierende aus einkommensschwachen Familien sind unterproportional an der Uni vertreten. Die Facharbeiterin und der Jungverkäufer finanzierten, so heißt es, den Hochschulbesuch der Studierenden mit. Zudem sei das Lebenseinkommen von AkademikerInnen höher. Doch die strukturellen Ungleichheiten lassen sich nicht durch Studiengebühren beheben. Was würden diese daran ändern, daß laut der 14. Sozialerhebung des Studentenwerkes in den alten Ländern der Anteil der Studierenden aus den niedrigen Herkunftsgruppen seit 1982 von 23 auf 14 Prozent gesunken ist? Nichts – außer daß noch mehr Menschen aus diesen Schichten vom Studieren abgeschreckt würden. Helfen könnte nur eine frühe finanzielle Förderung: SchülerInnen- und StudentInnen-Bafög.

Studiengebühren wirken immer sozial selektierend – auch in Form eines Studienfonds: Nur jene Studierenden würden später eine Beitragslast tragen, die gar nicht anders konnten, als den Fonds zu nutzen. Kinder aus wohlhabenden Familien könnten sofort zahlen. Wer den Fonds nicht in Anspruch nehmen sollte, müßte jobben. Jobben? Bereits jetzt arbeiten 60 Prozent aller Studierenden. Und nach dem Abschluß? Wer käme auf die Idee zu behaupten, der Zeitungsverkäufer finanziert der Verwaltungsfachhochschülerin die Beamtinnenlaufbahn? Und soll es eine Extrasteuer für BeamtInnen geben? Natürlich nicht. Das Steuersystem fragt nicht nach den Ursachen des Einkommens, sondern nach der Höhe. Wenn AkademikerInnen ein hohes Einkommen besitzen, sollen sie mehr Steuern zahlen als Menschen mit weniger Einkommen – genauso wie die Managerin oder der Lottogewinner. Christian Brütt

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