: Allein im Exil
■ Ausländerbeauftragte fordert mehr Schutz für Flüchtlingskinder, die ohne Eltern in die BRD kommen
Berlin (taz) — Sie fliehen vor Kriegen und Sippenhaft, vor Pogromen und Bürgerkriegen oder auch aus Hunger. Sie werden von ihren Eltern in Flugzeuge gesetzt, von Schleppern über die Grenze geschleust oder kommen ganz alleine. Sie, das sind die „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“, wie es in der Behördensprache heißt. Im vergangenen Jahr, so berichtete gestern die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP), in Berlin, kamen etwa 6.500 dieser Kinder und Jugendlichen in Deutschland an, zumeist in den Großstädten Hamburg, Berlin und Frankfurt. Gestern stellte die Ausländerbeauftragte in Berlin die von ihr erarbeitete Broschüre „Allein im Exil“ vor. „Das Erwachsenenasylrecht ist der besonderen Situation von Kindern und Jugendlichen kaum angemessen“, formuliert sie darin vorsichtig. Und dies ist auch der entscheidende Punkt. Denn seit der Änderung des Asylrechts 1990, müssen auch Kinder unter 16 Jahren ihre politische Verfolgung nachweisen. Vor Ausweisung und Abschiebung sind sie nicht geschützt, und seit der Änderung des Grundgesetzes im vorigen Jahr, werden sie genau wie die Erwachsenen, die über „sogenannte sichere Drittländer“ einreisen, an den Grenzen zurückgewiesen. Das von der Bundesregierung schon vor Jahren unterschriebene Haagener Minderjährigen-Schutzabkommen bedeutet nur, daß sie wie Kinder- und Jugendliche und nicht nur wie Asylbewerber behandelt werden. In Hessen, Niedersachsen und in Berlin gibt es deshalb „Clearingstellen“, das sind spezielle Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen die oft traumatisierten Kinder auch psychologisch betreut werden. Cornelia Schmalz-Jacobsen möchte, daß weitere Clearingstellen eingerichtet werden. Sie sollten sich in Zusammenarbeit mit den Ämtern um eine Klärung der aufenthaltsrechtlichen Fragen bemühen. Für die Dauer der Verfahren sollen die Kinder einen ausländerrechtlichen Status außerhalb des Asylverfahrens erhalten. Im Interesse der Kinder müsse auch im „Einzelfall geprüft werden, ob ein Aslyverfahren überhaupt sinnvoll ist.“ Denn „die wenigsten von ihnen können asylrelevante Fluchtgründe im Sinne des Grundgesetzes nachweisen“. Am besten wäre es, meinte sie, wenn die Bundesregierung Vorschriften erlassen würde, die den jungen Flüchtlingen eine mittel- und langfristige Lebensplanung ermögliche. Wie viele Kinder abgeschoben oder an den Grenzen zurückgewiesen wurden, konnte sie nicht sagen. Die Statistiken unterscheiden nicht zwischen über- und unter 16jährigen. aku
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