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Algen kein Reisemangel

Algenverseuchte Badestrände vergällen vielen Urlaubern die Ferienzeit. Doch die Chance ist gering, deswegen vom Veranstalter auch nur einen Teil des Reisepreises zurückzuerhalten. Die Gerichte in Deutschland lehnen die Ansprüche auf Schadenersatz in der Regel ab. So stellt Algenpest nach Ansicht des Landgerichts Hannover keinen Reisemangel dar, es sei denn, die Plage kehrt am selben Ort ständig wieder und im Prospekt wurde nicht darauf hingewiesen. Eine Informationspflicht des Veranstalters bestehe allerdings nicht, wenn in der Presse umfangreich über die betroffenen Küsten berichtet wird. taz/faf

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