piwik no script img

Algen kein Reisemangel

Algenverseuchte Badestrände vergällen vielen Urlaubern die Ferienzeit. Doch die Chance ist gering, deswegen vom Veranstalter auch nur einen Teil des Reisepreises zurückzuerhalten. Die Gerichte in Deutschland lehnen die Ansprüche auf Schadenersatz in der Regel ab. So stellt Algenpest nach Ansicht des Landgerichts Hannover keinen Reisemangel dar, es sei denn, die Plage kehrt am selben Ort ständig wieder und im Prospekt wurde nicht darauf hingewiesen. Eine Informationspflicht des Veranstalters bestehe allerdings nicht, wenn in der Presse umfangreich über die betroffenen Küsten berichtet wird. taz/faf

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen