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Aktuelle Entwicklungen in der CoronakriseNeuer Höchstwert bei Todesfällen

Binnen 24 Stunden wurden dem RKI 410 neue Corona-Todesfälle gemeldet. Kanzlerin und Ministerpräsidenten beraten über weitere Maßnahmen.

Coronapatient:innen: Die Infektionskurve flacht ab, aber die Zahl der Toten steigt Foto: dpa

Berlin dpa/rtr | In Deutschland steigt die Zahl der bekannten Infektionen um 18.633 auf 961.320. Das geht aus Daten auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) hervor. Damit lag der Anstieg der Neuinfektionen um 1.072 höher als am vergangenen Mittwoch. Binnen 24 Stunden sind 410 weitere Menschen an oder mit dem Virus gestorben. Die Zahl der Todesfälle klettert demnach auf 14.771.

Das sind keine guten Nachrichten vor dem Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsident:innen am Mittwochnachmittag. Die Runde will dort das weitere Vorgehen bis ins neue Jahr absprechen.

In Frankreich scheint sich die Coronalage dagegen zu entspannen. Dort war zuletzt sowohl die Zahl der bestätigten Neuinfektionen als auch der Krankenhauspatient:innen deutlich gesunken. 9.155 Menschen waren positiv getestet worden, nur noch ein Viertel des Werts von vor einer Woche. Der Gipfel der zweiten Welle sei überschritten, sagte Präsident Emmanuel Macron am Montag. „Wir haben das Schlimmste überstanden.“ Deshalb sollen dort ab diesem Wochenende die ersten Restriktionen aufgehoben werden. Bis Weihnachten sollen Geschäfte, Theater und Kinos wieder öffnen. Restaurants, Cafes und Bars sollen aber bis zum 20. Januar geschlossen blieben, um zu verhindern, dass es zu einer dritten Welle in der Pandemie komme.

Vorlagen für das Bund-Länder-Treffen

Deutschland stehen in der Coronapandemie weitere Wochen des Teillockdowns bevor, mit Lockerungen über Weihnachten. Vor den Feiertagen werden Kontaktbeschränkungen und andere Maßnahmen nochmals verschärft, damit das Infektionsrisiko bis dahin so weit wie möglich sinkt. Das zeichnet sich vor den Beratungen von Bund und Ländern über das weitere Vorgehen in der Pandemie ab. Ob Lockerungen auch Silvester gelten, ist aber noch fraglich. Unklar ist auch, ob Restaurants und Hotels über die Feiertage und über den Jahreswechsel wieder öffnen dürfen.

Während für Runden wie an diesem Mittwoch bislang immer der Bund eine Vorlage gemacht hat, die dann mit den Ländern beraten wurde, lief es diesmal umgekehrt: Die Länderregierungschefs verständigten sich am Montagabend auf eine gemeinsame Linie. Ihr Papier hat der Bund um seine weitergehenden Vorstellungen ergänzt, über die nun zu beraten ist.

Maßnahmen, bei denen Bund und Länder übereinstimmen

TEILLOCKDOWN: Die Schließung von Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll bis mindestens 20. Dezember verlängert werden. Alle nicht notwendigen Kontakte und Reisen sollen weiter unterbleiben. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet – allerdings soll die Maskenpflicht nun auch vor Geschäften und auf Parkplätzen gelten. Bei einer Inzidenz von „deutlich“ unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder hiervon abweichen können.

FINANZHILFEN: Die Novemberhilfen für vom Teillockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plant Finanzhilfen für betroffene Unternehmen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Die Kontaktbeschränkungen sollen verschärft werden. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.

KONTAKTREGELN FÜR WEIHNACHTEN UND SILVESTER: Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen Treffen eines Haushalts mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis zu einer Obergrenze von zehn Personen ermöglicht werden. Kinder bis 14 Jahren zählen auch hier nicht mit.

FEUERWERK: Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt, um größere Gruppen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden sollen die betroffenen Plätze und Straßen bestimmen. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten.

BETRIEBSFERIEN: Arbeitgeber sollen prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.

SCHULEN UND KITAS: Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sollen offen bleiben. In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen soll aber künftig ab Klasse 7 grundsätzlich Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. Für Grundschüler, Fünft- und Sechstklässler soll eine solche Pflicht ebenfalls eingeführt werden können. Um vor Verwandtenbesuchen an Weihnachten freiwillige Quarantänen zu ermöglichen, sollen die Weihnachtsferien vorverlegt werden. Über den genauen Termin herrscht noch Uneinigkeit, im Gespräch sind der 16. und der 19. Dezember.

SCHUTZ VON RISIKOGRUPPEN UND SCHNELLTESTS: Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember 30 Schnelltests pro Monat geben. Je nach Verfügbarkeit wird dieser Anspruch schrittweise erhöht. Der Bund soll einen noch umfassenderen und niederschwelligeren Einsatz von Schnelltests vorsehen.

Weitergehende Vorstellungen des Bundes

GESCHÄFTE: Nach den Vorstellungen des Kanzleramts soll gelten, dass sich in Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält – bislang ist es ein Kunde pro 10 Quadratmeter.

BAHNVERKEHR: Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die Zahl der belegten Plätze in Zügen deutlich verringert werden. Für die Wintermonate sollen grundsätzlich nur noch alle Fensterplätze buchbar sein. Zugleich soll aber die Kapazität der Züge erhöht werden. Die Bahn hat bereits entsprechende Vorkehrungen angekündigt.

TESTS: Bei Erkältungssymptomen vor Weihnachten soll nach den Vorstellungen des Bundes eine großzügigere Testmöglichkeit angeboten werden. Ziel ist es, Begegnungen zur Weihnachtszeit so sicher wie möglich zu machen.

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1 Kommentar

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  • 0G
    05838 (Profil gelöscht)

    Die Therapie wirkt nicht.



    Deshalb muss die Dosis erhöht werden.