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Aktivist wegen Mundraub verurteilt125 Euro für Kekse aus der Tonne

Weil er Spekulatius aus der Mülltonne einer Konditorei genommen hat, wird ein Robin-Wood-Aktivist vom Amtsgericht Lüneburg wegen Hausfriedensbruchs verurteilt.

Lauter leckere Kekse hat die Lüneburger Großbäckerei Dr. Scholze im Programm - aber nur für den, der bezahlt. Bild: Scholze

LÜNEBURG taz | Ganze vier Prozesstage hat er gedauert, am Montagabend wurde im so genannten Keks-Prozess ein Urteil gesprochen. Dabei spielten die Kekse, die der Angeklagte Karsten Hilsen aus der Mülltonne einer Großkonditorei geklaut haben soll, nur eine Nebenrolle. Hilsen musste sich wegen Hausfriedensbruchs verantworten und soll jetzt 25 Tagessätze à fünf Euro zahlen. Zur Urteilsverkündung ist Hilsen, der bisher nicht vorbestraft war, nicht mehr erschienen - aus Protest. Denn für ihn war von Anfang an klar, dass das Urteil politisch motiviert sei.

Es ist ein Sonntag im August. Karsten Hilsen und ein Freund fahren mit dem Rad durch das Lüneburger Industriegebiet. Auf einem menschenleeren Hinterhof der Konditoreifabrik Scholze stehen riesige Müllcontainer. Die beiden betreten das Gelände durch ein offen stehendes Tor, so wird es Hilsen später aussagen. Hilsen nimmt einen Eimer voll pappweicher Spekulatius aus der Tonne, sein Freund eine abgelaufene Kekspackung.

Wenige Minuten später werden sie von privaten Wachmännern aufgehalten, die die Polizei rufen. Sowohl die Wachmänner als auch die Polizei sagen als Zeugen vor Gericht aus, dass sie sich nicht sicher sind, ob das Tor geschlossen war. Nach Aussage der Polizei wäre Hilsen nicht festgenommen worden, hätte sie abschätzen können, dass die Kekse nur Abfall waren.

Angeklagt wird Hilsen wegen Diebstahls und Hausfriedensbruch. Weil seine Wahlverteidigerin, die Umweltaktivistin Cécile Lecomte, nicht zugelassen wird, verteidigt er sich selbst. Sie hatte sich, selbst sehr prozesserfahren, zur Verfügung gestellt, das Gericht hatte sie jedoch abgelehnt. Ein chronisches Leiden, Rheuma, könnte sie an der Ausübung ihrer Aufgabe als Verteidigerin hindern, so die Begründung.

Das Verfahren gegen seinen Freund wird eingestellt. Für Hilsen der klare Beweis: Er sei ein Opfer der Justiz, der "Staatsfeind Nummer eins". Hilsen wirkt er harmlos, doch der erste Eindruck täuscht: Er beherrscht das Justiz-Schauspiel, verliest seitenlange Beschwerden, stellt Anträge auf Pausen, wirft der Richterin Katrin Lindner Befangenheit vor.

Seit über 20 Jahren ist Hilsen der Staatsanwaltschaft Lüneburg bekannt: Der Polit-Aktivist hat mehrere Aktionen gegen Castortransporte angeführt und ist bei der Umweltorganisation Robin Wood aktiv. Heute lebt der 51-Jährige am Existenzminimum in einem Wohnwagen, Hartz IV wurde ihm gestrichen. Aus Geldnot und ideeller Überzeugung ist er ein Anhänger des Containerns, einer Protestbewegung gegen die Wegwerf- und Konsumgesellschaft. Er ernährt sich vorwiegend von abgelaufenen Lebensmitteln: "Ich käme nicht über die Runden, wenn ich mein Essen im Supermarkt kaufen würde."

Die Rechtslage beim Containern ist bislang ungeklärt. Gehört der Abfall demjenigen, der ihn weggeworfen hat, der Abfallwirtschaft oder jedem? In den meisten Fällen wurden Verfahren gegen Mülldiebe eingestellt, denn Diebstahl von Waren mit "geringem bis nicht vorhandenem Warenwert" wird nach Paragraf 248 des Strafgesetzbuches nur auf Antrag verfolgt - solange keine Schlösser oder Ähnliches beschädigt wurden.

Während des Prozesses sind die Sicherheitsvorkehrungen hoch: Taschen werden durchsucht, die Besucher abgetastet. Hilsen wird unterstützt von bis zu 20 Mitstreitern mit Transparenten, etwa fünf Justizbeamte sind ständig im Gerichtssaal anwesend. Immer wieder dringen Husten, Räuspern und Gelächter aus den Publikumsreihen nach vorn, immer wieder werden Aktivisten des Saals verwiesen.

Unter ihnen ist auch Lecomte. Als Zuschauerin muss sie mehrere Male wegen Störung den Gerichtssaal verlassen - Lecomte weigert sich und wird von Justizbeamten hinausgetragen. Daraufhin klettert sie von außen die Gerichtsfassade hoch und klopft an das Fenster. Sie muss ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro zahlen. Auch für Hilsen wird wiederholte Male ein Ordnungsgeld festgesetzt.

Für Hilsen, der in seinem Schlussvortrag für einen Freispruch plädierte, stand das Urteil schon vor der Verkündung fest: Am Montagvormittag soll er Einsicht in die Prozessakte genommen und einen Vermerk der Richterin entdeckt haben. Diese soll nach Gründen für eine Verurteilung trotz offenen Tors recherchiert haben. In der Begründung ihres Urteils sagte sie, dass das Betreten eines offenen Geländes zur Nachtzeit durchaus als Hausfriedensbruch ausgelegt werden könne. Die Höhe der Geldstrafe begründete sie damit, dass der Angeklagte "unbelehrbar" und "uneinsichtig" sei.

Nach der Urteilsverkündung gab es reichlich Kritik von seinen Unterstützern. "Was ist schon Müll? Lebensmittelvernichtung stoppen", stand auf ihren Transparenten. Lecomte bezweifelt das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, da bei der Tat keinerlei Schaden entstanden sei. "Wenn weniger Müll entsteht, sinken sogar die Müllgebühren", sagt sie. Und unbelehrbar sei wohl eher derjenige, der zur Wegwerfgesellschaft beitrage.

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13 Kommentare

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  • B
    Bellin

    In Kraftwerken werden keine Lebensmittel "vergast", sondern Biogaskraftwerken.

     

    Überlagerte und verdorbene Lebensmittel- und Bioabfälle, nachwachsende Rohstoffe werden feucht gelagert. Zugegebene Bakterienkulturen zersetzen die abbaubaren Moleküle (Proteine, Fette, Kohlenhydrate) der Pflanzen im Fermenter und Nachgärer. Biogas, auch Sumpfgas und Faulgas genannt, entsteht. Man spricht von einer "Vergärung auf Basis der biologischen Kofermentation unter Sauerstoffausschluss".

     

    Diese Prozesse laufen in gasdichten Behältern ab, auch das vergorene Material wird in einem Gärrestbehälter zwischengelager. Das Biogas wird in Blockheizkraftwerken (BHK) in elektrische- und Wärmeenergie umgewandelt.

  • B
    Bellin

    In Kraftwerken werden keine Lebensmittel "vergast", sondern Biogaskraftwerken.

     

    Überlagerte und verdorbene Lebensmittel- und Bioabfälle, nachwachsende Rohstoffe werden feucht gelagert. Zugegebene Bakterienkulturen zersetzen die abbaubaren Moleküle (Proteine, Fette, Kohlenhydrate) der Pflanzen im Fermenter und Nachgärer. Biogas, auch Sumpfgas und Faulgas genannt, entsteht. Man spricht von einer "Vergärung auf Basis der biologischen Kofermentation unter Sauerstoffausschluss".

     

    Diese Prozesse laufen in gasdichten Behältern ab, auch das vergorene Material wird in einem Gärrestbehälter zwischengelager. Das Biogas wird in Blockheizkraftwerken (BHK) in elektrische- und Wärmeenergie umgewandelt.

  • M
    Manni

    Ich kann meinen Vorredner nur beipflichten.

     

    Es ist geradezu ein Skandal, wieviele und welche und in welch gutem Zustand und wie teure Lebensmittel tagtäglich weggeworfen werden, entweder aus Bequemlichkeit (eine beschädigte Frucht innerhalb eines Beutels führt zur Komplettentsorgung) oder sie kurz vor Erreichen des inhaltlich unbedeutenden Mindesthaltbarkeitsdatums massiv im Preis zu reduzieren.

     

    Persönlich habe ich seit Jahren kein Stück Lebensmittel mehr käuflich erworben, ohne daß es knapp werden würde oder täglicher - besser: nächtlicher - Aktionismus nötig würde. Ein oder zweimal pro Woche reicht locker. So hochwertig, gemessen im eigentlich Geldgegenwert habe ich mich auch noch nie ernährt, auch weil ich noch dazu beworbene Markenware ansonsten nicht bräuchte, von Biolebensmitteln, Luxusprodukten und Süßigkeiten ganz zu schweigen.

     

    Hinzustoßende Nachtanlieferer reagieren gelassen, ein Wachmann eines den Hof teilenden Getränkemarktes hielt auch nur einen kleinen Plausch und auch die Polizeistreife sah von sich aus noch keinen Grund zum Einschreiten. Vom Supermarktplatz kommend befand sie mich zwar die Fahrspur allzu forsch vor ihrem Fahrzeug überquert habend, bei der anschließenden Polizeikontrolle erregte der lebensmittelgefüllte Rucksack und deren offenkundige Herkunft jedoch keinen Argwohn.

     

    Zäune zu überklettern ist nicht nötig, Schlösser zu knacken auch nicht und einen Dreikant wird man wohl kaum als sicherheitssteigernden Schlüssel betrachten.

     

    Natürlich gibt's auch Hypochonder (meiste Lidls), Effiziensmaximierer (Aldi, besonders Aldi Süd mit den integrierten Containernkompaktoren) und häufiger bewachte Großsupermarkte (Real, Toom, Kaufland...), aber da bleibt ja immer noch genug.

     

    Falls die Lebensmittelverschwendung in Zukunft von Gesetzes wegen unterbunden würde, umso besser!

  • VZ
    Volker Z.

    ist im Grunde ein politisch motiviertes Urteil. Was würde auch aus unserer Gesellschaft werden wenn immer mehr Leute sich verweigern würden 160 Stunden im Monat nur zu arbeiten um sich dafür Konsummüll zu kaufen der nur kurzfristig glücklich macht!

     

    Aber Cotainern finde ich trotzdem blöd!

  • K
    Konsumverweigerer

    Wer sieht, wieviele Lebensmittel höchster Qualität vernichtet werden, beispielsweise in Kraftwerken, welche diese vergasen , bekommt das kalte Grausen.

     

    Teuerstes Fleisch, nur das beste vom Feste, da kann jede Tafel nur von träumen. Containerweise haushohe Berge von besten Nahrungsmitteln, welche für den Normalo schwer zu bezahlen sind und mit enormen Energieaufwand hergestellt wurden. Vom Lachs zum Biobraten - ja auch das Biozeugs ist da nicht anders.

     

    Deshalb Konsum verweigern - Leben aus der Tonne !!!

    (Ist eine Gewissenssache - Mit dem Essen spielt man nicht)

     

     

    Wenn Konsum zum Verbrechen wird dann hilft ja immer noch die räumliche Distanz.

  • D
    drui

    Was für eine Verschwendung von Steuermitteln. Tausende von Euros für Müll aus der Tonne, und wenn er sich weigert zu Zahlen, düfte es durch Inhaftierung noch teurer werden. Und das alles nur aus persönlichen Rachegefühlen von Justiz und Richterin. Zum Glück haben wir ja keine anderen Probleme.

  • G
    GonZoo

    In Niedersachsen erinnert man sich noch gerne an die legendäre Sendung "Frühstyxradio".

     

    Darin gab es eine unterbelichtete Comedyfigur, die strunzdumme Uschi, die von ihrem Freund losgeschickt wird, den Müll runterzubringen. Sie bewacht ihn dann, stundenlang, damit ihn niemand klaut.

     

    Weiß jemand, ob damals, als die Sendung eingestellt wurde, Uschi eine juristische Laufbahn einschlug?

  • DD
    Dumpster Diver

    Ja, wo kämen wir denn hin wenn das alle machen würden? Am Ende müssen die Herren Aldi und der Herr Lidl noch am Hungertuch nagen...

    Ich muss das jedenfalls nicht so schnell, hab gerade kiloweise Tomaten gefunden, womit das Menü für die nächsten Tage gesichert ist :D

  • L
    Loha

    Aber... aber... es ist nunmal Unrecht! An die Gesetze muss sich jeder halten! Er hätte sich auch gesunde Ökospekulatius mit Honig aus dem Bioladen kaufen können! Konsum ist gut - er muss nur "richtig" sein.

  • K
    kommentar

    Gerichte sind zum Essen da!!!!!

    Was für ein absurdes Kaspertheater!!!

    Die Justiz macht sich mit derartigen Prozessen lächerlich!!!

  • CF
    containern finde ich toll

    Für die 150 Euro Ordnungsgeld, braucht sich Cécile keine Gedanken zu machen.

    Der Beschluss müsste rechtswidrig sein. Ordnungsgeld ist gegen eine Person, die sich draußen aufhält (egal ob auf der Strasse oder an der Fassade) unzulässig. Ordnungsgeld ist ja eine sitzungspolizeiliche Maßnahme. Für draußen ist die Polizei zuständig, nicht die Richterin oder die Wachmeisterei! Um die sörung zu unterbinden kann ja die Polizei der Person einen Platzverweis erteilen. Was im vorliegenden Fall ja auch geschah.

    Hinzu kommt, dass das Ordnungsgeld erst eine Stunde nachdem die Betroffene weg war, verhängt wurde... und die Betroffene wurde nicht angehört...

    Also war dies wohl eine reine Einschüchterungsmaßnahme !

  • S
    Student

    Mit was für einem Sch... sich die Gerichte hierzulande befassen müssen!

  • E
    Eichhörnchen

    Korrektur

     

    Was im Artikel zur Verteidigerin Cécile Lecomte steht, ist nicht richtig.

    Cécile Lecomte wurde als Verteidigerin von Karsten Hilsen am 1. Dezember beim ersten Prozesstag wohl genehmigt! Und zwar nach dem Paragraf 128 Absatz 2 der Strafprozessordnung. Weder die Staatsanwatschaft noch Richterin Lindner hatten gegen diese Bestellung Bedenken.

     

    Dieses Paragraf, das 128 StPO, ermöglicht eine sogenannte Laienverteidigung. Abgelegte Staatsexamen sind für die Bestellung als Verteidiger nach diesem Paragraf nicht erforderlich. Erforderlich ist lediglich eine ausreichende juritische Fachkompetenz.

     

    In politischen Kreisen wird diese Möglichkeit gerne genutzt. Es kommt des öfteren zu solchen Verteidigerbestellungen. Wie beispielsweise letztes Jahr in Bad Oldesloe in einem weiteren Containerprozess (der mit einer Einstellung endete) oder in einem Vefahren gegen Tierschützer vor dem Amtsgericht Hannover letzten Sommer.

    Diese Verteidigungsstrategie ermöglicht potlitisch und offensiv geführte Verfahren, Selbstbestimmung vor Gericht.

    Inzwischen ist ein Netzwerk von LaienverteidigerInnen im Aufbau. Siehe http://www.laienverteidigung.de.vu/

     

    In Lüneburg wurde die Strategie der Verteidigung nach der Genehmigung von Cécile Lecomte als Verteidigerin von Karsten Hilsen aber bis in die höchsten Spähren der Lüneburger Justiz besprochen. Ein AktivistInnen-Duo auf der Anklagebank, das sei doch unangenehm!

     

    Kurz darauf, am 7. Dezember wurde der zuvor "ohne Bedenken" des Gerichtes genehmigten Wahlverteidigerin Cécile Lecomte mitgeteilt, die Genehmigung werde auf Antrag der Oberstaatsanwaltschaft hin, zurück genommen - Nicht weil sie inkompetent sei, sondern weil sie nach Auffassung des Gerichtes auf Grund ihrer chronischen rheumatischen Erkrankung diese Aufgabe nicht wahrnehmen konnte.

     

    Beschwerden gegen die Entscheidung halfen hier nicht. Einen Pflichtverteidiger als ersatz bekam Karsten auch nicht bestellt. Das Gericht ist offenbar der Meinung, gar kein Verteidiger sei für den Angeklagten besser als eine Verteidigerin, die aus gesundheitlichen Gründen vielleicht mal zu einem Termin nicht erscheinen können würde (ja, ist alles Konjonktiv II, geht doch nicht um Tatsachen vor gericht...)

     

    Was bei RAF-Prozessen noch für Aufsehen sorgte (den Auschluss von VertedigerInnen), wurde in Lüneburg kaum beachtet, wohl weil die aufgeworfenen juristischen Fragen einem nicht-fachkundigen Publikum kaum vermittelbar sind... Wer versteht denn noch diesen absurden Justizspektakel?

     

    Da diese Auseinandersetzung um die Verteidigergenehmigung nach § 128 Abs. 2 StPO sich auf juristischem Neuland bewegt, wäre es wünschenwert, die Angelegenheit von höheren Gerichten prüfen zu lassen. Die Verteidigung sieht in dem Vorgehen ein Verstoss gegen das im Grundgesetz verankerte Bestimmtheitsgebot.

     

    Weitere Korrektur:

     

    Karsten wurde kein hartz IV gestrichen wie im Artikel behauptet, er hat Harzt IV erst nicht beantragt, weil er selsbtstädig nach einem neuen Job suchen will, ohne dem Zwang von Hartz IV ausgeliefert zu werden und jede Ortsabwenheits (zum Beispiel wegen potitischen Aktionen...) melden zu müssen. Hinzu kommt, dass die mit Harzt IV einher gehende Bürokratie ganz schön auf die Nerven gehen kann...

     

    Containern ermöglicht in einer Weise selbstbestimmtes Leben. Weil Mensch zum Leben wenig braucht und entsprechend wenig verdienen muss, um über die runden zu kommen, hat er mehr Zeit für politische Arbeit.

    Und natürlich gibt es zahlreiche politische Günde für's Containern!

    Für mich geht es um Schrumpftum statt Wachstum! Die Erdressourcen sind begrenzt, also ist es mir wichtig, keine zusätzliche Nachfrage zu verursachen, indem ich Containern gehe!

     

    Eichhörnchen