■ Aktenvernichtung verhindert: Kriminell oder dumm?
Schweizer Banken sind nicht ganz und gar unsensibel. Als klar wurde, daß die Affäre um Nazigold und „nachrichtenlose Konten“ nicht ohne Konsequenzen durchzustehen war, erließ zum Beispiel die „Schweizerische Bankgesellschaft“ (SBG), eine Privatbank, einen generellen Aktenvernichtungsstopp. Nichts sollte der Aufklärung im Wege stehen.
Gut. Oder nur gut gemeint?. Ein Nachtwächter jedenfalls, der am 8.Januar den Schredderraum der Bank kontrollierte, fand dort Akten zur Vernichtung angekarrt, darunter Dokumente über Immobilien in Berlin aus der Zeit zwischen 1930 und 1940.
„Wenn Gott mir diese Akten in die Hand gibt, muß ich etwas damit tun“, erläuterte der Mann später. Er sicherte Dokumente, die er für wichtig hielt und brachte sie zur Israelischen Cultusgemende Zürich (ICZ). Der Polizei traute er nicht.
Gegen den Verdacht der Vertuschung half auch nicht die Versicherung der Bank, es handle sich um die Fehlleistung eines kleinen Angestellten. Die Aktie der SBG rutschte ab. Zur Imageverbesserung trug auch nicht gerade bei, daß der Wachmann von seiner Firma vorläufig vom Dienst suspendiert wurde. Ein „Held“ sei der Mann, ließ sich aus New York Senator D'Amato vernehmen.
Und zur Verantwortung der Bank meinte sogar die obrigkeits- und wirtschaftsfromme Neue Zürcher Zeitung: „Wer zu Jahresbeginn Bankakten aus der Zeit nach 1930 vernichtete, handelte entweder kriminell oder kriminell dumm.“ ci
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