Aktenfunde bei Ex-Nazijurist: „Es gab Netzwerke der NS-Täter“
Im Justizministerium hat ein Ex-Nazijurist Vorwürfe gegen einen anderen Ex-Nazijuristen überprüft, sagt der Strafrechtler Christoph Safferling.
taz: Herr Safferling, warum diese Forschung über das Justizministerium und die NS-Zeit. Weiß man nicht längst alles?
Christoph Safferling: Nein, tut man nicht. So waren die Personalakten, eine wichtige Quelle, bislang nicht zugänglich. Die werden wir sichten, analysieren, danach werden sie im Bundesarchiv allen zur Verfügung stehen.
Gibt es also offene Fragen?
In dem Buch „Vergangenheitspolitik“ von Norbert Frei gibt es viele Schilderungen und Vermutungen über das Justizministerium. Es fehlt aber der letzte Beweis. Das Justizministerium ist in seiner Kontinuität zur NS-Zeit, personell und sachlich, noch nicht wirklich durchleuchtet.
Was fehlt konkret?
Es ist zum Beispiel unbekannt, wie das Ministerium mit den NS-Belasteten umgegangen ist.
Nehmen wir den Fall Eduard Dreher. Der war in der Nachkriegszeit Spitzenjurist im Justizministerium und dort für Amnestiegesetze für NS-Täter zuständig. Was wissen Sie über ihn in der NS-Zeit?
Dreher hat als Staatsanwalt in Innsbruck in Bagatellfällen die Todesstrafe beantragt – und nicht nur wie bisher angenommen in 3, sondern mindestens in 12 Verfahren. Er argumentierte unter anderem mit der Volksschädlingsverordnung. Es ging dabei um Taten wie Plünderungen. In Verfahren wegen Hören von Feindsendern hat er hohe Zuchthausstrafen beantragt.
Ist das neu?
Diese Akten in Innsbruck hat zuvor noch niemand angeschaut.
War Dreher Nationalsozialist?
Seine Verteidigungslinie im Justizministerium lautete: Ich war Jurist und stand dem NS-System innerlich distanziert gegenüber. Aber er hat in Innsbruck bei Bagatelldiebstählen, in denen geringere Strafe verhängt wurden, als er gefordert hatte, alles versucht, um noch höhere Strafen durchzusetzen. Das zeigt: Er ist der NS-Ideologie gefolgt.
Der Rechtswissenschaftler Joachim Rückert bezeichnet in dem von Ihnen herausgegebenen Band Drehers Taten nicht als spezifisches NS-Unrecht, sondern als Kriegsjustiz.
Ich sehe das anders.
Die DDR hat in Kampagnen Dreher als Nazijuristen beschuldigt. Wie ist das Bonner Justizministerium mit der NS-Belastung ihres Spitzenbeamten umgegangen?
Das Ministerium wollte sich selbst ein Bild machen. Ministerialdirektor Josef Schafheutle ließ Akten aus Innsbruck kommen und schrieb eine rechtliche Bewertung. Schafheutle, der Drehers NS-Vergangenheit prüfte, war im Reichsjustizministerium Referatsleiter für politisches Strafrecht gewesen.
Ein Ex-Nazijurist prüfte die Vorwürfe gegen einen Ex-Nazijuristen – war das ein Zufall, eine Ausnahme? Oder gab es Seilschaften von Ex-Nazis, die ihre hohen Ämter nutzten, um NS-Täter zu schützen?
Es gab eher Netzwerke, man kannte sich. Man muss es aber differenziert sehen: Es sind auch Juristen wegen zu hoher NS-Belastung vom Justizministerium abgelehnt worden. Andere wie Dreher und Schafheutle wurden eingestellt. Es scheint, dass Staatssekretär Walter Strauss, der als Jude die NS-Zeit überlebt hatte, nach sehr persönlichen Kriterien entschied. Und nach Empfehlungen. Dreher war von dem NS-Verfolgten Adolf Arndt empfohlen worden.
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