: Airbus darf bauen
BUND scheitert im Eilverfahren gegen Werkserweiterung im Mühlenberger Loch: Beteiligungsrechte nicht verletzt
Der Versuch des Umweltverbandes BUND, die Airbus-Werkserweiterung in Finkenwerder im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu stoppen, ist gescheitert. Wie gestern bekannt wurde, hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am 23. Juni eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Damit sind alle Eilverfahren gegen die laufende Werkserweiterung zugunsten des Projekts abgeschlossen worden. Airbus kann weiter Fakten schaffen.
Die Umweltschützer hatten argumentiert, ihre Beteilungs- und Klagerechte nach dem Bundesnaturschutzgesetz seien nicht gewahrt worden. Das Gesetz ist zwar erst nach dem Planfeststellungsbeschluss zur Werkserweiterung novelliert worden, der BUND berief sich auf eine Übergangsregelung, die ihm aus seiner Sicht ein Beteiligungs- und Klagerecht einräumt. Das Gericht sah das anders.
Nachdem somit der dritte Versuch des BUND gescheitert ist, im Eilverfahren einen Baustopp zu erreichen, hofft der Verband jetzt, dass das Verwaltungsgericht noch in diesem Jahr über das parallel laufende Hauptsacheverfahren entscheidet. Ziel der Umweltschützer ist es, möglichst schnell eine höchstrichterliche Entscheidung über das Beteiligungsrecht der Verbände zu erreichen.
Unterdessen hat die Gemeinde Jork ihre Klage gegen den umstrittenen Deichbau auf der Elbinsel Hahnöfersand zurückgezogen. „Dort sind bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden und darum sehen wir keine Erfolgsaussichten mehr“, sagte Gemeindedirektor Richard Kladiwa.
Das Verwaltungsgericht wird am Montag nur noch über die Klagen von zwei Verbänden und drei Bürgern verhandeln. Der neue Deich war nötig geworden, um eine ökologische Ausgleichsfläche für das Zuschütten des Mühlenberger Lochs herstellen zu können. GERNOT KNÖDLER