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AfD gewinnt ProzessMinister durfte nicht vor AfD warnen

Ein Minister in Thüringen durfte nicht in seiner offiziellen Kapazität vor der AfD warnen, hat ein Gericht entschieden. Das verstoße gegen seine Neutralitätspflicht.

War dem Gericht zu parteiisch: Thüringens Justizminister Dieter Lauinger Foto: dpa

dpa | Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) darf in seiner Funktion als Regierungsmitglied nicht vor Kundgebungen der AfD warnen. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch entschieden (Aktenzeichen: AZ: VerfGH 38/15).

Der Minister verstoße damit gegen seine Neutralitätspflicht im Amt. Die Richter gaben damit einer Klage der AfD statt, die sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit im Wettbewerb der Parteien verletzt sah.

Lauinger hatte im vergangenen Herbst vor einer AfD-Demonstration in Erfurt eine Mitteilung über sein Ministerium verbreiten lassen.

Darin war er unter anderem mit den Worten zitiert worden: „Wer den Scharfmachern hinterherläuft, macht sich auch für die Folgen der Stimmungsmache mitverantwortlich.“

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