AfD gewinnt Prozess: Minister durfte nicht vor AfD warnen
Ein Minister in Thüringen durfte nicht in seiner offiziellen Kapazität vor der AfD warnen, hat ein Gericht entschieden. Das verstoße gegen seine Neutralitätspflicht.
dpa | Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) darf in seiner Funktion als Regierungsmitglied nicht vor Kundgebungen der AfD warnen. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch entschieden (Aktenzeichen: AZ: VerfGH 38/15).
Der Minister verstoße damit gegen seine Neutralitätspflicht im Amt. Die Richter gaben damit einer Klage der AfD statt, die sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit im Wettbewerb der Parteien verletzt sah.
Lauinger hatte im vergangenen Herbst vor einer AfD-Demonstration in Erfurt eine Mitteilung über sein Ministerium verbreiten lassen.
Darin war er unter anderem mit den Worten zitiert worden: „Wer den Scharfmachern hinterherläuft, macht sich auch für die Folgen der Stimmungsmache mitverantwortlich.“
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert