AfD-Politiker: Geldstrafe wegen Volksverhetzung
Der AfD-Politiker Kay Nerstheimer ist wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt worden. Der 53-Jährige habe auf Facebook Homosexuelle beschimpft und verächtlich gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag sein Urteil. Nerstheimer, der als fraktionsloser Parlamentarier im Abgeordnetenhaus sitzt, hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Das Urteil entsprach dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und kündigte Rechtsmittel an. Nerstheimer hatte 2014 bei drei Einträgen im Rahmen einer Diskussion auf Facebook unter anderem von einer „degenerierten Spezies“ geschrieben. Mit den Äußerungen in ihrer Gesamtheit habe er die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten. Nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September 2016 hatte Nerstheimer auf eine Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion verzichtet. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen