Änderungen im Kita-Gesetz ab 2018: Kitas werden jetzt wirklich gebührenfrei
Kitas müssen sich künftig an Obergrenze halten, wenn sie Zuzahlungen für Extras wie Frühenglisch verlangen – sonst drohen Sanktionen.
Kitas sollen es ab August 2018 schwerer haben, teure Zuzahlungen für Extras wie Frühenglisch oder Chinesisch von Eltern zu verlangen. „Es kann nicht sein, dass Kinder, deren Eltern mehr Geld haben, einen besseren Zugang zu Bildungsangeboten bekommen als Kinder, die weniger haben“, sagte Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Dienstag. Geplant sei eine Obergrenze die „mit Sicherheit unterhalb eines dreistelligen Betrags“ liege. Die Neuregelung ist Teil einer Gesetzesvorlage zur Änderung des Kita-Gesetzes, die die Bildungsverwaltung am Dienstag in den Senat einbrachte.
Außerdem soll es eine Meldepflicht geben: Die Kita-Träger müssen der Kitaaufsicht künftig mit vier Wochen Vorlauf Bescheid geben, wenn sie den Eltern regelmäßig Geld für Zusatzangebote abknöpfen wollen. Es gehe dabei ausdrücklich nicht um den Theaterbesuch oder eine überschaubare Zuzahlung fürs Bio-Frühstück, betonte Scheeres. Gemeint seien vielmehr „Pauschalen“, bei denen nicht klar sei, wofür der Kita-Träger sie verwende oder um hunderte Euro für teure Fremdsprachenkurse.
Hält sich der Kita-Träger nicht an Obergrenze und Meldepflicht, soll es Sanktionen geben. Das könne von der Kürzung der Zuschüsse bis zum Entzug der Betriebserlaubnis gehen.
Wo die Obergrenze konkret gezogen werden soll, will man nun mit Kita-Trägern „im Dialog“ beraten und in einer Leistungsvereinbarung festhalten. Notfalls wolle man die Obergrenze allerdings per Rechtsverordnung durchsetzen, sagte Scheeres.
600 Euro im Monat zusätzlich
Wie groß das Problem mit den Zusatzbeiträgen derzeit ist, weiß niemand. Laut Scheeres gebe es Schätzungen, wonach etwa die Hälfte der Kitas Zusatzbeiträge erheben. Weil es bisher keine Meldepflicht gab, erreichte die Kita-Aufsicht wohl immer nur die Spitze des Eisbergs: Etwa wenn sich Eltern beschwerten, weil die Kita 600 Euro im Monat Zuzahlung verlangte – und dafür versprach, zusätzliches Personal einzustellen. Zwar können sich Eltern auch jetzt schon jederzeit weigern, Extras zu bezahlen – allerdings können sich die Kitas bei dem knappen Platzangebot die Kinder aussuchen.
Neuerungen gibt es ab 2018 auch beim Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz: Ab Januar haben alle Kinder ab dem ersten Geburtstag Anspruch auf sieben Stunden Kita pro Tag. Bisher waren es fünf. Man wolle damit einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten, Kinder aus bildungsfernen Familien sollen gefördert werden. Ab dem dritten Geburtstag soll zudem die Bedarfsprüfung für einen Teilzeit-Kitaplatz wegfallen: bisher mussten Eltern Betreuungsbedarf nachweisen, zum Beispiel einen Arbeitsvertrag. Insgesamt 63 Millionen Euro kosten die Maßnahmen den Haushalt.
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