in kürze RADSTURZ OHNE KONTAKT : Achtung Radfahrer
Wer als Radfahrer einen anderen Radler mit zu geringem Abstand überholt, haftet auch dann für einen Sturz, wenn es nicht zu einer Berührung des Fahrrads gekommen ist. Das geht aus einem in der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 6 U 105/03). (dpa)