Abtreibungsrecht in den USA: Richter kippt Abtreibungsverbot
Georgias sogenanntes Herzschlaggesetz, das eine Abtreibung nur bis zur 6. Woche zulässt, verstößt gegen die Verfassung, urteilt ein Richter.
Das 2019 von den konservativen Republikanern in Georgias Parlament verabschiedete Gesetz schließt eine Abtreibung aus, sobald der erste Herzschlag beim Fötus festgestellt werden kann. Dies ist etwa in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall, wenn die meisten Frauen noch gar nicht wissen, dass sie schwanger sind. Das Gesetz trat 2022 in Kraft, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA das landesweite Recht auf Abtreibung aufgehoben hatte. Ein Jahr zuvor hatte bereits Texas ein Herzschlaggesetz verabschiedet.
Nach der Entscheidung von Richter McBurney sind Abtreibungen in Georgia nun vorerst wieder erlaubt, bis der Fötus eigenständig lebensfähig ist, was etwa ab der 22. Schwangerschaftswoche der Fall ist. Die „Freiheit in Georgia“ schließe das Recht einer Frau ein, „über ihren eigenen Körper zu bestimmen, zu entscheiden, was mit ihm und in ihm geschieht, und staatliche Eingriffe in Entscheidungen über ihre Gesundheitsversorgung abzulehnen“, erklärte der Richter.
Die Organisation Center for Reproductive Rights, die sich in den USA für den Zugang zu Verhütungsmitteln und das Recht auf Abtreibung einsetzt, begrüßte das Urteil, wies aber zugleich darauf hin, dass der republikanische Generalstaatsanwalt von Georgia, Chris Carr, beim Obersten Gerichtshof des Bundesstaats beantragen könnte, das Urteil zu blockieren und das restriktive Abtreibungsgesetz wieder in Kraft zu setzen.
Georgia zählt zu den rund 20 US-Bundesstaaten, die Schwangerschaftsabbrüche verboten oder stark eingeschränkt haben, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA im Juni 2022 das Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ aufgehoben hatte, das Frauen im ganzen Land fast 50 Jahre lang das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche garantiert hatte. Seither liegt die Zuständigkeit für das Abtreibungsrecht bei den einzelnen Bundesstaaten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Urteil nach Tötung eines Geflüchteten
Gericht findet mal wieder keine Beweise für Rassismus
Debatte um SPD-Kanzlerkandidatur
Schwielowsee an der Copacabana
Hype um Boris Pistorius
Fragwürdige Beliebtheit
Wirtschaftsminister bei Klimakonferenz
Habeck, naiv in Baku
Papst äußert sich zu Gaza
Scharfe Worte aus Rom
BSW und „Freie Sachsen“
Görlitzer Querfront gemeinsam für Putin