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Abtreibungsrecht in IrlandUN nennt Gesetzeslage entwürdigend

Irland erlaubt eine Abtreibung nur, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist. Schwangere müssen Föten austragen, auch wenn diese medizinisch nicht lebensfähig sind.

ap | Irland sollte nach Ansicht der Vereinten Nationen sein Abtreibungsverbot für Fälle schwerer Missbildungen bei Föten lockern. Das Verbot unterwerfe Frauen einer brutalen, diskriminierenden und entwürdigenden Behandlung, hieß es am Donnerstag in einem Bericht des UN-Menschenrechtsausschusses.

Der Report greift die Beschwerde einer Irin auf, die nicht abtreiben durfte, obwohl ihr Ungeborenes einen schweren Herzfehler hatte und Ärzten zufolge außerhalb des Mutterleibes nicht überlebensfähig war.

Das vorwiegend römisch-katholisch geprägte Irland erlaubt Abtreibungen bisher nur, wenn das Leben der Frau durch eine Schwangerschaft in Gefahr ist. Das Abtreibungsverbot hat für Frauen zur Folge, dass sie auch medizinisch für nicht lebensfähig erklärte Föten austragen müssen – oder ins Ausland zu reisen haben, um die Schwangerschaft zu unterbrechen. Für gewöhnlich kommt dafür England infrage, wo pro Jahr geschätzt mehr als 5.000 Irinnen abtreiben lassen.

Die Experten aus 17 Ländern befanden zudem, dass Irlands Abreibungsrecht gegen den sogenannten UN-Zivilpakt für bürgerliche und politische Rechte verstoße. Der Ausschuss forderte Irland auf, zeitnahe und zugängliche Prozeduren für einen Abbruch der Schwangerschaft bereitzustellen. Der 29-seitige Bericht stellt für Irland keine Verpflichtung dar, seine Rechtslage zu ändern. Irland hat unter den 28 EU-Mitgliedsstaaten das strikteste Abtreibungsrecht.

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2 Kommentare

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  • DR. ALFRED SCHWEINSTEIN

    Was heißt "medizinisch nicht lebensfähig"? Bestimmen Mediziner über lebenswertes und lebensunwertes Leben?

    • karin

      @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

      wäre schön, wenn Sie sich mit Iren KOmmentaren an das Hauptthema des Artikels halten, und sich nicht einfach nur über einzelne Formulierungen aufregen - nur um etwas zu schreiben. Hier gehts um das allgemeine Recht der Irinnen abzutreiben, das ihnen selbst in so gravierenden Fällen, wie dem geschilderten, verwehrt wird.