Abtreibungsgesetz in Texas: Niederlage für Frauenkliniken

Texas' Oberstes Gericht hat eine Klage von Kliniken zurückgewiesen. Das dürfte der finale Schlag sein gegen den Versuch, das Gesetz anzufechten

Eine Frau trägt im Rahmen eines Protetst vor dem texanischen Kapitol, die Aufschrift "My Body, My Choice" (Mein Körper, Meine Wahl) auf dem Bauch

Der oberste Gerichtshof der USA lehnte einen Eilantrag gegen das Gesetz aus Texas knapp ab Foto: Bob Daemmrich/dpa

AUSTIN/NEW YORK dpa/taz | Im Kampf gegen ein striktes Abtreibungsgesetz im US-Bundesstaat Texas haben Frauenkliniken eine schwere und möglicherweise endgültige Niederlage vor Gericht erlitten. Die Entscheidung des Obersten Gerichts des Bundesstaats vom Freitag gilt als der finale juristische Schlag gegen den Versuch, das Gesetz doch noch anzufechten. „Wir haben uns sechs lange Monate gegen dieses Verbot gewehrt, aber die Gerichte haben uns im Stich gelassen“, reagierte der Klinikverbund Whole Woman's Health, der gegen die als „Herzschlag-Gesetz“ bekannte Regelung geklagt hatte.

Das Gesetz verbietet alle Abtreibungen ungefähr ab der sechsten Schwangerschaftswoche – ab dem Zeitpunkt, da ein Herzschlag festzustellen sei. Ex­per­t:in­nen weisen aber darauf hin, dass ein Embryo zu diesem Zeitpunkt noch kein Herz ausgebildet habe, sondern es nur einen Zellcluster gebe, der gar nicht wie ein fertiges Herz schlagen könne. Zu diesem Zeitpunkt ergebe sich das Pochen im Ultraschallgerät nur aus elektrischer Aktivität des Zellclusters.

Viele Frauen wissen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht, dass sie schwanger sind. Außergewöhnlich an dem Gesetz ist, dass es Privatpersonen ermöglicht, zivilrechtlich gegen alle vorzugehen, die bei einer Abtreibung helfen. Dieser rechtliche Kniff macht es auch besonders schwer, das Gesetz vor Gericht anzufechten.

Um das Gesetz gab es ein juristisches Tauziehen. Im Dezember hatte der Oberste Gerichtshof der USA entschieden, dass das Gesetz in Kraft bleiben kann. Mit seiner Entscheidung hat der Supreme Court aber Klagen im sehr eng gesteckten Rahmen dagegen erlaubt. Eine solche Klage hat der Texas Supreme Court nun zurückgewiesen. Abtreibungskliniken hatten versucht zu argumentieren, dass das Gesetz tatsächlich von Staats­be­am­t:in­nen durchgesetzt wird – in diesem konkreten Fall von Beamt:innen, die für medizinische Zulassungen zuständig sind.

Zum Abbruch in die Nachbarstaaten

Das Gericht in Texas hat das zurückgewiesen. Das Gesetz gebe diesen Be­am­t:in­nen „keine Befugnis zur direkten oder indirekten Durchsetzung der Anforderungen des Gesetzes“, sondern setze auf private Zivilklagen, hieß es in der Urteilsbegründung. Das heißt, es bleibt den Abtreibungskliniken niemand mehr, gegen den sie eine Verfassungsklage vor Gericht einreichen könnten. Eigentlich sind Abtreibungen nach einem Grundsatzurteil des Supreme Court von 1973 in den USA bis zur Lebensfähigkeit des Fötus erlaubt – heute etwa bis zur 24. Schwangerschaftswoche.

Texanische Schwangere fahren nach Daten der Organisation Planned Parenthood verstärkt in Nachbarstaaten wie Oklahoma, New Mexico, Kansas, Colorado und Missouri für einen Abbruch: Die Anzahl der Pa­ti­en­t:in­nen aus Texas in Planned-Parenthood-Kliniken dieser Staaten ist demnach vom 1. September bis 31. Dezember 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 800 Prozent gestiegen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.